Bundestag beschließt Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am Donnerstag einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Mit den zahlreichen in diesem Gesetz enthaltenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau entlastet die Koalition die Unternehmen spürbar - unter anderem durch die Verkürzung der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.

Mit dem Gesetz werden die Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante Unterlagen von zehn Jahren - rückwirkend zum 1. Januar 2013 - auf acht Jahre und ab 1. Januar 2015 dann sogar auf sieben Jahre verkürzt. Geregelt wird ferner die Steuerbefreiung von Geld- und Sachbezügen von Wehrpflichtigen, Zivildienstleistenden, freiwillig Wehrdienstleistenden, Reservistendienstleistenden und Bundesfreiwilligendienstleistenden.

Das Gesetz enthält eine Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation und eine Umsatzsteuerbefreiung von rechtlichen Betreuern und Vormündern. Die Umsatzsteuerbefreiungsnorm wird ferner um die Leistungen der Bühnenregisseure und Bühnenchoreografen ergänzt. Eingedämmt werden sollen missbräuchliche Gestaltungen durch Nutzung sogenannter Cash-GmbHs.

Auch können Arbeitnehmer künftig beantragen, dass ein im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigender Freibetrag für zwei Kalenderjahre statt nur für ein Kalenderjahr gilt. Mit diesen zahlreichen Maßnahmen zum Bürokratieabbau entlastet die Koalition die Unternehmen spürbar - allein durch die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen um rund 2,5 Milliarden Euro.

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