Pressemitteilung 22.01.2009
Vorrang für die Tarifautonomie

Zur 2./3. Lesung von Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz

Anlässlich der heutigen 2./3. Lesung von Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz im Deutschen Bundestag, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

Wachstum ist nicht Selbstzweck, sondern dient dem Menschen. Es ist genauso Ziel der Sozialen Marktwirtschaft Leistung und Wettbewerb zu fördern wie gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Um angemessen auf die Schwächung der Tarifvertragsparteien und ein Gefühl der schleichenden Entkopplung von Wirtschaftsentwicklung und persönlichem Wohlergehen reagieren zu können, eröffnen wir heute den Weg zur verbindlichen Festschreibung branchenspezifischer Mindestlöhne. Wir setzen den Tarifvertragsparteien Rahmenbedingungen, in denen sie zu freien Vereinbarungen kommen können. Wir stärken die Tarifautonomie, aber ersetzen sie nicht. Wenn der Staat die Tarifautonomie ersetzen würde, hätten wir Lösungen, die nicht den Verhältnissen in den Branchen und Regionen entsprächen.

Ein Großteil der Arbeitnehmer in der Pflegebranche ist in kirchlichen Einrichtungen tätig. Die Kirchen legen die Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter selbst fest. Um diese Sonderstellung der Kirchen zu wahren, haben wir für die Festlegung des Pflege-Mindestlohns eine Sonderlösung entwickelt, Das war uns ein wichtiges Anliegen in den Verhandlungen. Eine Kommission aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern im kirchlichen und außerkirchlichen Bereich wird dafür sorgen, dass in der Pflege faire Löhne gezahlt werden. Damit die Kirchen nicht überstimmt werden können, ist eine Mehrheit von drei Vierteln in jeder Gruppe und in der Kommission insgesamt erforderlich.

Entscheidend im Mindestarbeitsbedingungengesetz ist die Verbesserung des Tarifvorrangs. Bei bestehenden Tarifverträgen und Folgeabschlüssen haben staatliche Lohnfestsetzungen keine Berechtigung. Absoluter Tarifvorrang würde aber bedeuten, dass bulgarische und rumänische Tarifverträge auch in Deutschland Vorrang hätten. Aus europarechtlicher Sicht und im Hinblick auf Diskriminierungsverbote können Ausländer nur auf einen Mindestlohn verpflichtet werden, wenn dieser für alle Inländer gilt. Im Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist ein bundesweiter Tarifvertrag Voraussetzung.

Ende 2011 und spätestens Ende 2013 mit Aufhebung der Beschränkungen für Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien wird für alle Arbeitnehmer in der Europäischen Union uneingeschränkte Freizügigkeit gelten. Mit den heute beschlossenen Gesetzen sind wir gut darauf vorbereitet.