Befragungsrecht des Parlamentarischen Kontrollgremiums wird gestärkt

Zur heutigen Zweiten und Dritten Lesung des Gesetzes über das Parlamentarische Kontrollgremium zur Kontrolle der Nachrichtendienste erklärt der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

In einer Demokratie muss die Tätigkeit der Nachrichtendienste der demokratischen Kontrolle unterliegen. Das ist kein Zeichen des Misstrauens sondern ein rechtsstaatliches Gebot. In den letzten drei Jahren hat sich der BND-Untersuchungsausschuss, dessen Mitglied ich war, mit mehreren Einsätzen des Bundesnachrichtendienstes auseinandergesetzt, unter anderem mit dem Einsatz zweier BND-Mitarbeiter während des Irak-Kriegs in Bagdad.

Die Erfahrungen aus dem BND-Untersuchungsausschuss zeigen: Es ist für den Deutschen Bundestag mitunter sehr mühsam, die notwendigen Informationen über die Arbeit der Dienste zu erhalten. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, dass die parlamentarische Kontrolle der Dienste jetzt verbessert wird.

Das System der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium als solches hat sich bewährt und wird nun sinnvoll ausgebaut. Die Abgeordneten im Gremium erhalten bessere Informationsmöglichkeiten. Dazu werden wir das Befragungsrecht der Mitglieder des Gremiums gegenüber Mitgliedern und Mitarbeitern der Bundesregierung und Dienste verbessern. Die Abgeordneten im Gremium erhalten ein gesetzliches Recht, die Dienststellen der Nachrichtendienste zu betreten sowie Akteneinsicht zu erhalten.

In der Demokratie sind auch die Nachrichtendienste auf die Akzeptanz der Öffentlichkeit angewiesen. Deshalb verbessern wir die öffentliche Transparenz der parlamentarischen Kontrolltätigkeit über die Dienste. Bislang durfte das Kontrollgremium über seine Untersuchungen öffentlich nur Bewertungen abgeben, aber keinerlei Tatsachen mitteilen. Das soll sich ändern, um auf diese Weise die Verständlichkeit der Angaben in der Öffentlichkeit zu verbessern. Die Belange des Geheimschutzes werden dabei selbstverständlich gewahrt.

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