Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Sebastian Brehm in der Bundestagsdebatte zur Änderung des Parteiengesetzes, 15.12.2023.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Parteien sind ein wesentliches Element der demokratischen Struktur und der Willensbildung in Deutschland. Das Grundgesetz misst den Parteien einen ganz entscheidenden Beitrag in unserer Demokratie bei. Unsere Demokratie zu schützen, ist ein wertvolles Gut, gerade in der heutigen Zeit. Es geht bei diesem Gesetzentwurf nicht darum, dass sich die Parteien die Taschen vollmachen, wie das vielleicht in der ein oder anderen Berichterstattung immer mal wieder aufscheint. Das Gegenteil ist der Fall. Es geht darum, dass wir die vielfältigen demokratischen Strukturen übrigens aller Parteien in Deutschland – auch der kleinen Parteien in Deutschland – erhalten und ein Mehr an Teilhabe für die Bürgerinnen und Bürger ermöglichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen verantwortungsvoll mit unserem demokratischen und im Grundgesetz festgeschriebenen Auftrag um. Parteien müssen heute physische und digitale Doppelstrukturen vorhalten. Das ist mit deutlichen Digitalisierungskosten und Teilhabekosten verbunden. Wir wollen auf allen digitalen Kanälen, insbesondere aber auch als Ansprechpartner vor Ort sein. Als direkt gewählter Abgeordneter aus Nürnberg kann ich nur sagen: Das ist auch gut so; denn wir können damit auch die Sorgen und Nöte der Bürgerinnen und Bürger aufnehmen, ernst nehmen und bearbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich haben wir als Parteien auch Einsparungen vorgenommen, etwa durch Kostenreduzierung im Bereich der Printmedien oder in anderen Bereichen. Das war übrigens auch eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts.

Das Verfassungsgericht setzt bei seiner Auslegung des Gesetzes gerade bei den Parteien sehr hohe Maßstäbe an – und das ist auch gut und richtig so –, übrigens auch bei der Herkunft der Spenden und anderer Fragen. Im Januar 2023 urteilte das Verfassungsgericht, dass die notwendige Erhöhung der Parteienfinanzierung nichtig ist, aber nicht, weil die Erhöhung dem Grunde nach falsch war, sondern weil die Begründung und der Nachweis der Mehraufwendungen für die Parteien ungenügend dargelegt wurden. Das haben wir bei der Überarbeitung des Gesetzes sehr ernst genommen und nun in einem Zusammenspiel aller Parteien – auch der kleinen Parteien, die nicht im Bundestag vertreten sind – zusammengeführt.

Übrigens hat auch der AfD-Schatzmeister – Sie bestreiten das immer – dieses Gesetz gutgeheißen. Deswegen sage ich: Alle Parteien wurden beteiligt. Alle Parteien bringen auch heute dieses Gesetz mit ein. Die AfD bestreitet es; aber das ist ihr Problem. Klären Sie es einfach mal in Ihrer Struktur.

Darüber hinaus, und das ist das Wichtigste in diesem Gesetz, wird die Parteienfinanzierung noch transparenter. Diese absolute Transparenz unterstützen wir nachdrücklich. Das beginnt mit der Veröffentlichung von Spenden, übrigens ist dabei die Prüfung der Herkunft der Spenden ein ganz wichtiger Punkt. Da vertraue ich der Bundestagsverwaltung. Hier einfach zu sagen, die Bundestagsverwaltung sei ein parteipolitisches Organ, ist einfach falsch. Sie ist auch für die Überwachung der Parteien zuständig, und das macht sie auch gut und richtig.

Ich würde mir aber auch wünschen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass genau diese Veröffentlichungsgrenzen und diese Transparenz auch von den Nichtregierungsorganisationen so angesetzt würden. Immer nur Transparenz von den Parteien zu fordern und selbst diese Transparenz nicht an die eigenen Maßstäbe anzusetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist unglaubwürdig.

Die NGOs brauchen dieselben Transparenzregeln wie die politischen Parteien, weil sie am politischen Willensbildungsprozess genauso teilhaben. Deswegen ist es auch notwendig, dass sie Transparenz herstellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat klar und deutlich gesagt: Die Parteien finanzieren sich zur Hälfte aus staatlichen Mitteln und zur anderen Hälfte aus Spenden und Beiträgen. Das ist noch einmal ausdrücklich bestätigt worden. Eine absolute, hundertprozentige Staatsfinanzierung der Parteien schließt das Bundesverfassungsgericht aus. Das ist auch wichtig, wenn man über Spenden und sonstige Einnahmen der Parteien redet.

Ich freue mich sehr, dass wir heute dieses Gesetz beschließen können. Übrigens ist in der Sachverständigenanhörung dieser Gesetzentwurf mit einem Gütesiegel versehen worden. Auch die Fragen hinsichtlich der Rückwirkung, die wir ausführlich diskutiert haben, sind von allen Sachverständigen noch einmal bestätigt worden, sodass wir die klaren und wirklich transparenten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit diesem Gesetzentwurf einhalten.

Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Schatzmeisterinnen und Schatzmeistern – ich darf das als Schatzmeister meiner wundervollen CSU sagen –, insbesondere hier aus dem Deutschen Bundestag, bei Dietmar Nietan, Michael Link, natürlich meiner lieben Kollegin Julia Klöckner, aber auch bei den Grünen und bei den Linken, die sich an der Diskussion aktiv beteiligt haben und daran mitgewirkt haben, dass wir dieses Gesetz in dieser Ausführlichkeit hinbekommen haben, bedanken. Ich würde mir wünschen, dass wir viele Gesetze in genau diesem Maßstab machen würden.

Ich danke Ihnen herzlich und wünsche Ihnen auch gesegnete Weihnachten.
 

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