Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Sebastian Brehm zur Änderung des Parteiengesetzes, 9.11.2023:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich freue mich sehr darüber, dass wir heute gemeinsam einen Gesetzentwurf aus der Mitte des Parlaments einbringen, um die Finanzierung der Parteien in Deutschland auf neue und wieder sichere Beine zu stellen. Parteien sind das wesentliche Element der demokratischen Struktur und Willensbildung in Deutschland, und unsere Demokratie zu schützen, ist auch wirklich ein wertvolles Gut.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Schatzmeister meiner Partei, der CSU, möchte ich mich ausdrücklich für die gute fachliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit unter allen Beteiligten – CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne, aber auch der Linken – bedanken, insbesondere natürlich bei den Schatzmeisterkolleginnen und -kollegen, für die sehr guten und inhaltsvollen Beratungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil – es wurde ja erwähnt – die letzte Änderung des Parteiengesetzes verworfen und für nichtig erklärt, aber nicht weil die Erhöhung der Mittel falsch wäre, sondern weil der Nachweis des Mittelbedarfs und der Möglichkeiten zu Einsparungen in den Parteien ungenügend ausgearbeitet war. Dies tun wir nun mit der gebotenen Sachlichkeit und mit der gebotenen parlamentarischen Sorgfalt. Es geht in diesem Gesetz nicht darum, sich die Taschen vollzumachen – wie man heute in der ein oder anderen Zeitung leider lesen musste –; das Gegenteil ist der Fall.

Es geht darum, dass wir die vielfältigen demokratischen Strukturen in unserem Land erhalten, übrigens nicht nur für die Parteien, die hier im Bundestag vertreten sind, sondern auch die vielen kleinen demokratischen Strukturen in unserem Land, sowie neue Kommunikationswege und mehr Teilhabe an den politischen Entscheidungen ermöglichen; darum geht es. Übrigens sollte man sich gerade am heutigen 9. November der Wichtigkeit einer parlamentarischen Demokratie bewusst sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen verantwortungsvoll mit unserem demokratischen und im Grundgesetz festgeschriebenen Auftrag um. Wir haben neue Technologien, also Vollversammlungen in digitaler Form, Kommunikationswege, Teilhabe, in diesem Gesetz geregelt. Und wir weisen auch die hohen Kosten für Digitalisierung und die neuen Möglichkeiten der Transparenz und der Teilhabe nach. Wir werden – und das ist das Wichtige – komplett transparent. Das wollen wir mit diesem Gesetz erreichen. Absolute Transparenz ist das Gebot der Stunde. Ich wünsche mir übrigens, dass sich auch alle NGOs diese absolute Transparenz der Parteien zum Vorbild nehmen.

Parteien finanzieren sich in Deutschland zur einen Hälfte aus staatlichen Mitteln und zur anderen Hälfte aus privaten Beiträgen und Spenden, aber auch aus Sponsoring. Deswegen ist es richtig, dass wir das Sponsoring auch in die Veröffentlichungen der Parteien, in die Rechenschaftsberichte, aufnehmen. Dass auch die Missbrauchsregelungen bei Werbemaßnahmen Dritter, den sogenannten Parallelaktionen, verschärft werden, begrüßen wir.

Alles in allem, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das ein guter Gesetzentwurf. Noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle Beteiligten! Ich glaube, wie hier alle Parteien und alle Parlamentarier miteinander gearbeitet haben, um einen wichtigen Beitrag für die Demokratie zu leisten, das ist vorzeigbar.

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Wir werden den Gesetzentwurf nun ausführlich öffentlich und transparent im Rahmen eines großen Zeitfensters miteinander diskutieren, sodass alle Grundlagen gut ausgearbeitet werden können.

Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit.

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