Pressemitteilung 21.12.2010
Nationale Sicherheitsbehörden mit einbeziehen

Visa-Warndatei ist dringend erforderlich

An mehreren deutschen Botschaften und Konsulaten ist es zu einem Visa-Missbrauch in erheblichem Umfang gekommen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

„Der aufgedeckte Visa-Missbrauch in mehreren deutschen Auslandsvertretungen und zugleich auf mehreren Kontinenten muss endlich die Einführung der zwischen den Koalitionspartnern vereinbarten Visa-Warn-Datei zur Folge haben. Ein längeres Zuwarten beschädigt nicht nur den guten Ruf, den die deutschen Auslandsvertretungen genießen, sondern führt auch zu einem nicht mehr einschätzbaren Sicherheitsrisiko. Schließlich bergen zwei Millionen jährlich ausgestellte Visa ein enormes Missbrauchspotenzial.

Ich erwarte daher, dass das Auswärtige Amt nicht nur mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zusammen arbeitet und die betroffenen Fälle lückenlos aufklärt, sondern endlich auch die bestehenden Vollzugsdefizite bei der Visavergabe anerkennt. Auch wenn ein Teil des Missbrauchs durch interne Kontrollen aufgedeckt wurde, waren die Maßnahmen offensichtlich nicht ausreichend, um zu verhindern, dass mehrere hundert Personen, illegal nach Deutschland einreisen konnten. Es müssen daher zukünftig auch nationale Sicherheitsbehörden mit Hilfe einer Visa-Warn-Datei in den Vergabeprozess mit einbezogen werden. Ein Missbrauch darf sich nicht noch ein weiteres Mal wiederholen.“

Hintergrund:
Bereits in den Jahren 2004/2005 war es vornehmlich in der Ukraine zu massenhaftem Missbrauch von Visa gekommen. In der Folge führte das Auswärtige Amt Vorsichtsmaßnahmen ein, wie den Einsatz von Inspektoren, die Rotation von Visa-Bearbeitern und ein Losverfahren bei der Zuweisung von Bearbeitern. Zudem verständigte sich die christlich-liberale Koalition im vergangenen Jahr auf die Einführung einer Visa-Warn-Datei, um Visamissbrauch zukünftig auszuschließen. Das Vorhaben scheiterte jedoch bisher aufgrund des Widerstands des Bundesministeriums der Justiz und des Auswärtigen Amtes.