Urteil 20.12.2017
Neuregelung: Masterplan Medizinstudium gute Grundlage
Vorlesung Medizin
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Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig und muss bis Ende 2019 neu geregelt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der „Masterplan Medizinstudium“ liefert den richtigen Rahmen hierfür, erklärt Albert Rupprecht (CSU).

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist wichtig für alle, die sich um einen Studienplatz in der Medizin bemühen. Der von Bund und Ländern in diesem Jahr beschlossene „Masterplan Medizinstudium 2020“ ist der richtige Rahmen, um nun über weitere Verbesserungen beim Zugang zum Medizinstudium zu beraten,“ erklärt Albert Rupprecht (CSU), bildungspolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Denn bislang haben nur wenige Universitäten von der bereits bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht, neben der Abiturnote weitere Kriterien bei der Vergabe von Studienplätzen stärker zu berücksichtigen.

Im Masterplan Medizinstudium 2020 wurde schriftlich festgehalten, dass der Numerus Clausus künftig nicht mehr das einzige Entscheidungskriterium für die Zulassung zum Medizinstudium sein darf. Die sozialen und kommunikativen Kompetenzen sowie eine besondere Motivation für das Medizinstudium müssen stärker berücksichtigt werden. Ziel ist, dass sich möglichst viele nach dem Studium für eine ärztliche Tätigkeit am Patienten entscheiden. Nur so kann langfristig die ärztliche Versorgung flächendeckend sichergestellt werden.

Bund investiert massiv in zusätzliche Studienplätze

Im Fach Humanmedizin gilt ein sogenannter Numerus Clausus, weil sich auf knapp 11.000 Studienplätze momentan 62.000 junge Menschen bewerben. Dabei werden 20 Prozent der Studienplätze über die Abiturnote vergeben, 20 Prozent über Wartezeiten und 60 Prozent über unterschiedliche Kriterien der jeweiligen Hochschulen. Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt, dass diese Praxis geändert werden muss. Das bisherige System verletze die Chancengleichheit der Studierenden, so das höchste Gericht.

Rupprecht hält aber nichts davon, jetzt pauschal mehr Geld vom Bund für neue Medizinstudienplätze zu verlangen. Der Bund unterstützt die Länder schon jetzt wie noch nie zuvor und investiert alleine im Hochschulpakt 2020 über 20 Milliarden Euro für zusätzliche Studienplätze. „Dass die Länder es auch aus eigener Kraft stemmen können“, so der CSU-Politiker, „zeigt der Freistaat Bayern. Er hat in Augsburg eine neue medizinische Fakultät gegründet und geht so mit gutem Beispiel voran.“

Bund und Länder müssen nach dem Urteil bis Ende 2019 verschiedene Mängel in ihren Gesetzen beheben. Die Hochschulen müssen die Vergabe von Studienplätzen ändern: So darf die Abiturnote bei der Vergabe nicht das einzige Kriterium sein. Es kann etwa die besondere persönliche Qualifikation für den Arztberuf berücksichtigt werden.

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