Zur andauernden Diskussion um die Erbschaftsteuer-Reform
Anlässlich der andauernden Diskussion zur Vererbung selbstgenutzten Wohneigentums erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:
Die Vererbung von selbstgenutztem Wohneigentum an Kinder oder Ehepartner muss steuerfrei bleiben. In den anstehenden Beratungen zur Erbschaftsteuer werden wir keiner Regelung zustimmen, die das verhindert.
Ein möglicher Lösungsansatz ist die generelle Freistellung selbstgenutzten Wohneigentums. Auch eine Öffnungsklausel, die den Bundesländern eigene Regelungen der Erbschaftsteuer ermöglicht, ist ein von uns vorgeschlagener Lösungsweg. Die SPD ist dazu aufgefordert, ideologische Vorbehalte fallenzulassen und die Erbschaftsteuerreform bürgerfreundlich und nicht eigentumsfeindlich zu gestalten.
Es kann nicht sein, dass Menschen ein Leben lang hart für ihr Wohneigentum arbeiten und sparen und dann ihr Lebenswerk nicht an ihre Kinder vererben können, weil diese sich die Erbschaftsteuer nicht leisten können. Das Haus müsste verkauft werden; das käme fast einer Enteignung gleich. Einfamilienhäuser und Wohnungen in Süddeutschland kosten bedingt durch höhere Grundstückspreise meist mehr als Häuser gleicher Größe in anderen Gebieten Deutschlands. Die unterschiedliche Bewertung führen bei der geplanten Erbschaftsteuer zu ungerechten Ergebnissen, weil die gleiche Nutzung für eigene Wohnzwecke unterschiedlich besteuert wird. Diese Ungleichbehandlung werden wir nicht zulassen.