Pressemitteilung 28.05.2008
Tickende Zeitbomben nicht entlassen

Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Rückfalltätern muss auch im Jugendstrafrecht Vorrang haben

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Für Täter, die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, kann nach geltendem Recht keine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt werden. Nach Strafverbüßung müssen Sexual- und Gewalttäter, die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden und nicht in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden können, entlassen werden. Das ist bei solchen Tätern, die auch nach Verbüßung ihrer Strafe weiterhin gefährlich sind, nicht hinnehmbar. Für uns hat der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Rückfalltätern auch im Jugendstrafrecht Vorrang.

Solche "tickenden Zeitbomben" dürfen nicht in die Freiheit entlassen werden. Die große Koalition hat sich deshalb im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, auch im Jugendstrafrecht dem Schutz der Bevölkerung Vorrang zu geben. Sexual- und Gewalttäter, die zu einer hohen Jugendfreiheitsstrafe verurteilt wurden und nach Strafverbüßung noch als gefährlich anzusehen sind, sollen künftig in Sicherungsverwahrung genommen werden können. Nach Auswertung der heutigen Anhörung muss das Gesetz unverzüglich beschlossen werden.