Pressemitteilung 01.06.2017
Endlich verboten: Kinderehen von unter 16-Jährigen sind nichtig, bei Eheschließungen zwischen 16 und 18 Jahren gilt die Aufhebungslösung.
Pressemitteilung 31.05.2017
Ulrich Lange zur geplanten Strafverschärfung bei illegalen Autorennen
Pressemitteilung 31.05.2017
Experten bestätigen gute Bilanz der Berufsbildungspolitik der Union
Pressemitteilung 31.05.2017
Autoren:
Weiterbildung als lebenslangen Prozess begreifen
Pressemitteilung 31.05.2017
Autoren:
Vereinfachte Regeln für Wohnimmobilienkredite beschlossen
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