Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Jonas Geißler in der Bundestagsdebatte zur Regulierung von Mobilitätsdaten, 12.4.2024:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Daten sind Macht, Daten bedeuten Erkenntnisgewinn, Daten sind die Grundlage für Entscheidungen, und Daten sind der Rohstoff unserer Zeit. Aus diesem Grund begrüßen wir als Union es ausdrücklich, dass die Bundesregierung sich auf den Weg gemacht hat, ein Mobilitätsdatengesetz ins Leben zu rufen.

Wir sehen gerade im Bereich der Mobilität eine unglaubliche Notwendigkeit, Dinge zu regeln, weil Mobilitätsdaten am Ende der Schlüssel sind für nachhaltige Mobilität, für moderne Mobilitätskonzepte, weil Mobilitätsdaten die Frage beantworten können: „Wie ist die Finanzierbarkeit von Mobilität in Zukunft?“, und weil Mobilitätsdaten sich auf jeden Einzelnen von uns, die Kommunen, die Länder, den Bund, die Welt, in der wir leben, auswirken und die Frage beantworten können, ob diese Welt auch lebenswert bleiben kann.

Was wir – da waren wir uns in den Beratungen im Verkehrsausschuss, als es um dieses Gesetz gegangen ist, eigentlich mit vielen einig – nicht nachvollziehen können, ist, warum man die beiden Bereiche, in denen es den größten Regelungsbedarf bzw. den maximalen Mehrwert gegeben hätte, bewusst im Mobilitätsdatengesetz ausgeklammert hat.

Das ist einmal die Frage nach den Fahrzeugdaten und zweitens die Frage nach dem Ticketing; da hätte man unmittelbare Erfolge erzielen können. Wir waren trotzdem bereit, den Weg mitzugehen, einen Weg, der mittlerweile seit fast zweieinhalb Jahren andauert.

Sie haben in Ihren Koalitionsvertrag geschrieben: Wir gehen auf die Reise mit einem Mobilitätsdatengesetz. Das Gesetz selbst ist im Rahmen eines Stakeholder-Prozesses im November 2022 angegangen worden. Am Anfang lautete die Fragestellung: Was muss man denn überhaupt beantworten? Am Ende ist ein Eckpunktepapier vorgelegt worden. Das hätte eigentlich im Frühjahr 2023 erfolgen sollen; das kam dann im Sommer. Und wir warten seit Ende 2023 auf einen Referentenentwurf dieses Gesetzes.

Das Problem ist: Wenn man ganz viele Menschen einbindet und ihnen die Frage stellt: „Was wollt ihr denn eigentlich im Bereich der Mobilitätsdaten?“, und dann Eckpunkte vorlegt, führt das zu berechtigten Verunsicherungen – zu Verunsicherungen bei denen, die bislang hervorragend mit Mobilitätsdaten arbeiten und auf dieser Basis bereits Geschäftsmodelle entwickelt haben. Die sagen jetzt: Was kommt denn? Kann ich auch in Zukunft noch so wirtschaften, wie es für mein Unternehmen notwendig wäre?

Wir haben ja auf der einen Seite zum Beispiel die Carsharing-Anbieter. Sie sagen: Die Daten, mit denen wir uns beschäftigen, sind doch eigentlich unser Eigentum. Sollen wir die am Ende jedem zur Verfügung stellen?

Auf der anderen Seite haben wir Unternehmer im Bereich der Mikromobilität, zum Beispiel E-Scooter- oder Fahrradverleiher, die die letzte Meile bedienen und berechtigterweise sagen: Wenn jeder sieht, was wir machen, dann kann doch jeder in unseren Markt rein, weil er sich zum Beispiel die rentabelste Strecke aussuchen kann.

Und wir haben berechtigte Interessen mit Blick auf den Datenschutz, weil es am Ende auch um die Frage von personenbezogenen Daten geht.

Genau aus dem Grund haben wir als Union heute diesen Antrag vorgelegt. Wir setzen, weil seit mittlerweile neun Monaten nichts Neues mehr gekommen ist, Eckpunkte, die wir ganz bewusst der Bundesregierung mit auf den Weg geben wollen.

Wir haben hier bewusst die Open-Data-Pflicht an die erste Stelle gestellt, weil es um berechtigte Geschäftsgeheimnisse geht.

Wir haben den Vorschlag gemacht, Lizenzierungen zu ermöglichen, weil Lizenzierung denen, die die Daten erheben, die Möglichkeit gibt, sie zu einem Teil ihrer Wertschöpfungskette zu machen, statt die Daten einfach nur in den leeren Raum stellen zu müssen.

Wir haben die Frage nach dem Datenschutz unter dem Blickwinkel präzisiert, dass es natürlich auch kleinräumige Siedlungsstrukturen gibt. Warum muss denn jemand wissen, dass von einem Weiler mit fünf Einwohnern der 80-Jährige jeden Sonntag in die Kirche fährt, weil nachvollziehbar ist, dass er sich einen Rufbus holt?

Genau das sind die Fragen, von denen wir uns wünschen, dass sie im zukünftigen Prozess beantwortet werden.

Sie haben unseren Antrag; der Antrag ist gut. Nehmen Sie ihn mit auf den Weg, und machen Sie aus dem Mobilitätsdatengesetz ein gutes Gesetz! Wenn Sie das tun, haben Sie dafür auch unsere Unterstützung.

Vielen Dank.

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