Rede zum Rindfleischetikettierungsgesetz

Wir reden über die Rindfleischetikettierung und es ist ziemlich spät am Abend. Ganz ehrlich, das ist kein schlechtes, es ist ein richtig gutes Zeichen. Denn nach stürmischen Zeiten in Sachen Rindfleisch ist wieder Alltag eingekehrt. Vor 15 Jahren war BSE das große Thema auf den Titelseiten unserer Boulevardblätter.

Ein Gespenst ging um in Europa, ein reales Gespenst. Die Menschen hatten Angst vor einer neuen großen Epidemie. In Großbritannien erkrankten die Rinder reihenweise, ganze Herden wurden gekeult.

Ich will nicht sagen, dass BSE und die hiervon wohl ausgelöste Creutzfeld-Jakob-Krankheit – ganz bewiesen ist das ja immer noch nicht – überwunden seien. Aber es ist doch gelungen, die Krankheit ganz erheblich einzudämmen.

In den letzten fünf Jahren gab es in Deutschland gerade einmal zwei Fälle.

Das kommt nicht von nichts. Wir haben wirklich etwas erreicht, Bund, Länder, Fleischverarbeitung und Bauern gemeinsam. Zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelkennzeichnung gibt es beim Rindfleisch ein System, das die Herkunft jedes Steaks und jeder Rindswurst transparent macht. Sie können heute von der Bedientheke an den Weg jedes Stückes Rindfleisch über alle Vermarktungs- und Erzeugungsstufen zurückverfolgen bis in den Stall, ja sogar bis zu einer konkreten Gruppe von Tieren. Und Sie können ablesen, wo ein Tier geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurde.

Unser Transparenz- und Überwachungssystem hat in den letzten Jahren ausgezeichnet funktioniert, und so soll es auch in Zukunft bleiben, weil dieses System das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten, unser aller Vertrauen, in unser Rindfleisch wieder hergestellt hat. Ich möchte sagen: Vertrauen, das heute absolut berechtigt ist. Es ist beim Rindfleisch wie bei fast allen Lebensmitteln: Sie sind heute so sicher wie noch nie zuvor. Und so muss es in Zukunft auch bleiben – das ist das klare Ziel unserer Fraktion.

Es ist deshalb keine große Nachricht, wenn wir heute eine Reihe von Verweisregeln des Rindfleisch-etikettierungsgesetzes an den Stand der europäischen Rechtsetzung anpassen. Ich muss gar nicht im Einzelnen beschreiben, was wir durch welche Regelung wie genau ersetzen.

Die Nachricht, die dahinter steht ist: Mit dem System der Rindfleischetikettierung, das wir nach dem Auftauchen von BSE aufgesetzt haben, können wir weitermachen. Es hat sich bewährt.

Mehr als über Rindfleisch wurde zuletzt über Hühner und Eier gesprochen. Nicht weil es dort Krankheiten oder Gefährdungen, geschweige denn einen Gesundheitsskandal gegeben hätte, sondern weil das eine oder andere schwarze Schaf unter die Biobauern gegangen ist – und damit erheblichen Imageschaden an der Branche ausgelöst hat. Ich denke etwa an den Fall, der im April ans Licht gekommen ist: Ein Landwirt aus Niedersachsen hatte in großem Stil konventionelle Hähnchen als Neuland-Hähnchen verkauft und damit die Käufer geprellt.

Weil wir beim Rindfleisch mit der Herkunftsverfolgung gute Erfahrung gemacht haben, ist es richtig, das System der Kennnummernvergabe auch bei der Legehennenhaltung fortzuentwickeln. Deswegen ändern wir hier auch das Gesetz mit dem griffigen Titel Legehennenbetriebsregistergesetz.

Wir wollen, dass über die Kennzeichnung die Anzahl der vermarkteten Eier sichtbar wird und man dadurch Schlüsse auf die Menge der Hühner in einem Stall ziehen kann, weil wir Überbelegungen verhindern wollen. Das geschieht aus drei guten Gründen: erstens natürlich wegen des Tierschutzes, zweitens zum Schutz all jener Landwirte, die sich an die Regeln halten und die deshalb nicht mit Wettbewerbsnachteilen bestraft werden dürfen, und drittens zum Schutze der Verbraucherinnen und Verbraucher, die wie beim Rindfleisch darauf vertrauen können sollen, dass sie das essen, was sie zu essen meinen. Ich sage nur Neuland.

Ich finde es gut, dass das Gesetz nun auch eine bußgeldrechtliche Ahndungsmöglichkeit vorsieht – auch das dient dem Schutz aller, die ihren Pflichten rechtstreu nachkommen.

Meine Damen und Herren, der Abend ist spät, der Freitagmorgen nah. Aber wenn wir dieses Gesetz jetzt verabschieden, dann kann ich Ihnen für Ihr morgiges Frühstücksei, für die leckere Scheibe Roastbeef mit besonders gutem Gewissen einen guten Appetit wünschen.

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