Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Volker Ullrich in der Bundestagsdebatte zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls, 11.4.2024.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Wohnungseinbruchdiebstahl ist in der Tat für die Opfer besonders belastend. Das Gefühl, dort nicht mehr in Sicherheit zu sein, wo man sich eigentlich in Sicherheit wähnt und zu Hause ist, ist ein besonders bedrückendes und belastendes Gefühl, ein Gefühl der Verletzlichkeit und Verunsicherung. Der Gesetzgeber hat gehandelt und die Strafdrohung für dieses Delikt zu Recht vor acht Jahren zum Verbrechenstatbestand umqualifiziert, um damit die Opfer zu schützen.

Wer den Opferschutz ernst nimmt, der muss die entsprechenden Befugnisnormen schaffen, damit die Ermittlungsbehörden diese Straftat auch verfolgen können. Das war der Hintergrund dafür, dass in der letzten Wahlperiode der schwere Wohnungseinbruchdiebstahl in den Katalog der Straftaten des § 100a StPO aufgenommen wurde. Ich finde, das war die richtige Entscheidung. Sie wird im Lichte der jüngsten Zahlen auch bestätigt.

Die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle ist auf über 77 000 im Jahr 2023 gestiegen. Was uns besonders umtreiben muss, ist die Tatsache, dass nur 16 Prozent davon aufgeklärt werden konnten. 16 Prozent Aufklärung ist keine Zahl, mit der wir uns zufriedengeben dürfen, meine Damen und Herren.

Jetzt kommen wir zum entscheidenden Punkt. Warum brauchen wir die Befugnis nach § 100a StPO? Wir brauchen sie deswegen, weil es Formen der Begehung von Delikten gibt wie serienmäßige Begehungen durch Banden, die letztlich nur aufgeklärt werden können durch den alleinigen Ermittlungsansatz, indem eine Telekommunikationsüberwachung angeordnet wird. Das macht übrigens der Rechtsstaat nicht irgendwie willkürlich, sondern das geht nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nach richterlichem Beschluss. Im Rahmen des richterlichen Beschlusses wird, Herr Kollege von der FDP, bereits die Grundrechtsabwägung eingebaut. Nicht jede Straftat wird automatisch mit diesem Ermittlungsinstrument belegt. Aber dort, wo besonders schwere Begehensarten vorliegen, muss der Rechtsstaat die Möglichkeit haben, dieses Instrument nach wie vor anzuwenden.

Dafür setzen wir uns ein.

Bei allem Respekt, Herr Kollege Limburg, ich verstehe Sie in Ihrer Argumentation bei dem Punkt nicht ganz. Sie sprechen einerseits davon, dass durch die Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme auch Unschuldige betroffen sein könnten.

Ich habe gerade ausgeführt, dass dies im Rahmen der Abwägung durch das Gericht geprüft wird. Aber wenn Sie die Kritik anführen, dass Unschuldige betroffen sind, dann frage ich mich, warum Sie eigentlich zustimmen, diese Maßnahme auf weitere fünf Jahre zu befristen.

Dann müssten Sie sie konsequenterweise abschaffen.

Seien Sie so ehrlich und sagen Sie, dass Sie gegen diese Maßnahme sind! Wenn Sie aber für diese Maßnahme sind, dann frage ich mich, warum wir diese Maßnahme überhaupt befristen.

Seien wir doch als Parlamentarier selbstbewusst genug, zu sagen: Wenn wir eine Maßnahme nicht mehr wollen, können wir sie per Gesetz jederzeit abschaffen.

Wichtig ist, dass der Gesetzgeber das klare Signal aussendet: Diese Befugnisnorm in der StPO ist wichtig, um eine schwere, die Menschen stark belastende Straftat aufzuklären. Wir sollten hier nicht nur die Straftaten beklagen. Es ist auch Aufgabe des Rechtsstaats, diese Straftaten aufzudecken und die Täter ihrer Bestrafung zuzuführen. Deswegen treten wir dafür ein, dass diese Befugnisnorm entfristet wird.

Vielen Dank.

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