In ihrer Rede im Deutschen Bundestag spricht Susanne Hierl über die Herausforderungen moderner Zahlungsmodelle im Onlinehandel. Ziel ist es, den Verbraucherschutz weiterzuentwickeln und gleichzeitig bewährte und alltagstaugliche Bezahlformen zu erhalten. Im Mittelpunkt stehen transparente Regeln, ein verantwortungsvoller Umgang mit neuen Angeboten wie „Buy now, pay later“ sowie mehr Gerechtigkeit – etwa durch das geplante „Recht auf Vergessen“.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Stellen Sie sich die folgende Situation vor: Es ist abends, man sitzt auf dem Sofa und scrollt durch einen Onlineshop. Ein Klick – gekauft. Ein weiterer Klick – auch gekauft. Bezahlt wird später, irgendwann.
Genau da beginnt das Problem. „Buy now, pay later“: Das hört sich ja ganz bequem an, aber es führt oft dazu, dass man den Überblick verliert. Aus kleinen Beträgen werden viele, und ehe man es merkt, steckt man in der Schuldenfalle.
Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf an. Wir bringen den Verbraucherschutz auf den aktuellen Stand. Aber ich sage auch genauso klar: Verbraucherschutz darf nicht zu Bevormundung führen. Und er darf nicht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbeigehen. Er muss praxistauglich sein und bewährte, alltagstaugliche Zahlungsformen erhalten.
Ein gutes Beispiel dafür ist der Kauf auf Rechnung. Nach einer Umfrage von Verivox ist er gerade bei höheren Summen die mit Abstand beliebteste Zahlungsart im Onlinehandel. Rund ein Drittel der Käufer nutzt ihn. Wer hier unnötig reguliert hätte, hätte nicht den Verbraucherschutz gestärkt, sondern eine funktionierende Praxis erschwert. Deshalb haben wir uns als Union im parlamentarischen Verfahren dafür eingesetzt, dass drohende Einschränkungen für Verbraucher vermieden werden und Händler Planungssicherheit erhalten.
Ein weiterer Punkt ist der Bürokratieabbau beim Vertragsschluss. Künftig gilt bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen die Textform statt der Schriftform, und das war längst überfällig; denn wer im Jahr 2026 noch an der Schriftform festhält, hat die digitale Realität schlicht nicht verstanden.
Ebenso wichtig war uns als Unionsfraktion: kein deutsches Gold-Plating. Wir setzen europäisches Recht um, aber wir überfrachten es nicht mit nationalen Sonderregeln. Gerade für den Handel und für viele mittelständische Unternehmen ist das entscheidend.
Besonders wichtig ist mir in diesem Gesetzgebungsverfahren die Entschließung für das Recht auf Vergessen. Sie zeigt, dass es hier nicht um Technik und Paragrafen geht, sondern um Gerechtigkeit. Menschen, die eine Krebserkrankung überwunden haben, stehen oft noch Jahre später vor verschlossenen Türen: bei Versicherungen und wenn es um Kreditvergaben geht. Nicht weil sie krank sind, sondern weil alte Daten sie weiterhin als Risiko erscheinen lassen. Die Krankheit bleibt auf dem Papier wie ein Schatten, der nicht verschwindet, und das ist nicht akzeptabel.
Wer gesund ist, der muss auch rechtlich als gesund gelten. Unsere Gesetze müssen sich am medizinischen Fortschritt orientieren, nicht an überholten Risikomodellen. Wir setzen mit der Entschließung ein klares Signal und bitten die Bundesregierung um eine gesetzliche Regelung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf schafft Ordnung in einer digitalen Realität. Er schützt dort, wo Risiken gewachsen sind, und bewahrt zugleich das, was sich im Alltag bewährt hat. Vielleicht bedeutet das am Ende ganz konkret, dass der Klick am Abend nicht mehr der erste Schritt in die Schuldenfalle ist, sondern einfach nur ein ganz normaler Einkauf bleibt. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf und zur Entschließung.
Herzlichen Dank.