Redeauszug des Bundestagsabgeordneten Alexander Hoffmann in der Bundestagsdebatte zur Handlungsfähigkeit von Strafverfolgungsbehörden, 1.12.2023:

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! 
Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Die Debatte hat fast realsatirische Züge. Wir als Union brauchen gerade von der Ampel keine Nachhilfe in Sachen Verfassungsrecht.

Wenn ich mich richtig erinnere, steht es zwischen Bundesverfassungsgericht und Ampel nach der Heizungsklatsche und dem jüngsten Urteil zum Haushalt 2 : 0.

Wenn ich die Entscheidung zur Wahlrechtsreform 2020 dazu nehme, bedeutet es für FDP und Grüne 3 : 0.

Zur Sache will ich Ihnen sagen: Die Lage ist natürlich sehr viel ernster. Vor zwei Tagen wurden zwei mutmaßliche Islamisten festgenommen wegen der mutmaßlichen Absicht, einen Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt zu verüben. Mit der Bekämpfung von Schleuserkriminalität, Clankriminalität und Menschenhandel haben wir drei Phänomenbereiche vor der Brust, die uns als Rechtsstaat noch einiges abverlangen werden. Und Kinderpornografie im Netz – ich möchte fast sagen: die Seuche der digitalen Welt – erfährt eine fast beängstigende Dynamik.

Deswegen glaube ich – da sind wir uns alle einig –, dass der Satz stimmt, dass wir vor epochalen sicherheitspolitischen und kriminalpolitischen Herausforderungen stehen. Wir sind uns, denke ich, auch alle einig, dass wir den Rechtsstaat und unsere Sicherheitsarchitektur fitmachen müssen für diese Herausforderungen. Ich glaube, es besteht weitestgehend Einigkeit, wenn ich sage: Wir brauchen zeitgemäße Strafverfolgungsbefugnisse. Wir brauchen eine verfassungsfeste Möglichkeit, Daten gewinnen und sichern zu können, Stichwort „Verbindungsdatenspeicherung“.

Wir brauchen eine entsprechende technische Ausstattung. Und wir brauchen Instrumente zum effizienten Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und Polizeibehörden von Bund und Ländern. Genau darauf zielt unser Antrag ab: eine echte Modernisierung der polizeilichen IT-Infrastruktur.

Jetzt muss man sagen, dass genau das 2016 von der Union auf die Gleise gesetzt worden ist, nämlich von Thomas de Maizière. Es hat sich dann sehr schnell eine Software herauskristallisiert, VeRA, die genau das kann.

Mit dieser Software haben Bundesländer hervorragende Ergebnisse erzielt. Es konnte ein Terroranschlag in Hessen verhindert werden. Ich muss erinnern an den Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach, der mit dieser Software aufgeklärt werden konnte. Und alle waren überrascht, als Innenministerin Faeser die Notbremse gezogen hat.

Alle Probleme, die Sie heute angeführt haben, sind lösbar. Sie wissen, dass die Quellcodes gutachterlich vom Fraunhofer-Institut überprüft worden sind. Sie wissen, dass auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Einsatz einer Analysesoftware nicht ausschließt.

Wir müssen uns nur über datenschutzrechtliche Vorschriften Gedanken machen.

Das, was Sie wollen, dauert Jahre – und ist in Ansehung der Sicherheitskrise, wie ich sie skizziert habe, fahrlässig.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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