Die Pflege in Deutschland steht vor wichtigen Veränderungen. In ihrer Rede im Deutschen Bundestag betont Emmi Zeulner, dass die Weiterentwicklung der Pflege sensibel und zugleich mutig gestaltet werden muss. Dabei stehen eine bedarfsgerechte Unterstützung Pflegebedürftiger, die besonderen Herausforderungen von Familien mit Kindern mit Behinderung sowie die Entlastung pflegender Angehöriger im Mittelpunkt. Ziel ist eine Pflege, die Menschen und ihre individuellen Lebenssituationen im Blick behält und niemanden allein lässt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Sensibel und mutig zugleich, das muss das Motto sein, mit dem wir diese Pflegereform angehen. Mutig vor dem Hintergrund, dass wir natürlich Veränderungen im System erwarten, aber gleichzeitig eben sensibel, dass wir auf die Rücksicht nehmen, die entsprechend Unterstützung brauchen – beispielsweise auf die Familien mit Kindern mit Behinderung.

Mutig, weil wir zum Beispiel das System dahingehend ändern, dass wir Menschen, die einen Pflegebedarf haben, sich über den Medizinischen Dienst melden und eine Pflegeeinstufung beantragen, auf ein Instrument zurückgreifen, wie es damals von Wissenschaftlern 2017, als wir es eingeführt haben, auch vorgeschlagen wurde. Wir nehmen jetzt einen neuen Anlauf und sagen eben nicht, wir verweigern oder verhindern die Unterstützung von Pflegebedürftigen, indem wir sagen, es gibt ein anderes System, das sie schlechter stellt; sondern wir werden an den Punkt kommen, wo wir sagen: Wir nehmen die wissenschaftliche Grundlage und nutzen diese als Basis für die Zukunft.

Und das bedeutet eben in der Konsequenz, dass es nicht dazu führen wird, wie auch die Kollegen der Linken formulieren, dass Menschen weniger Pflegeunterstützung erhalten, sondern es ist das Gegenteil der Fall. Wir gehen zielgenauer heran, sodass gerade in den höheren Pflegegraden, wo die Pflege größer und die Herausforderung für die Familien umfassender ist, eine veränderte Unterstützung stattfindet.

Der zweite Punkt ist sensibel dahingehend, dass wir auch das jetzt schon angesprochene Verhinderungsbudget noch einmal anschauen. Wir werden gucken, wie wir Familien unterstützen können, die eben besondere Herausforderungen haben – Familien mit Kindern mit Behinderung, wo zum Beispiel gar keine passgenauen Angebote im Bereich der Kurzzeitpflege vorhanden sind. Diese Familien können wir nicht allein lassen und wollen wir auch nicht allein lassen. Deswegen schauen wir da nochmal genau hin. Denn das Gesetz ist nicht darauf angelegt, dass wir verhindern wollen, dass Menschen Leistungen und Unterstützung, die sie dringend brauchen, nicht zur Verfügung gestellt bekommen. Sondern gerade – das haben hier alle Kolleginnen und Kollegen noch einmal formuliert – für diese Familien wollen wir Flexibilität ermöglichen. Da stehen wir auch zusammen und werden das, wie der Minister angekündigt hat, entsprechend im Gesetz verändern.

Präsidentin Julia Klöckner:
Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage aus dem Raum der Linksfraktion zu?

Emmi Zeulner (CDU/CSU):
Selbstverständlich. Bitte sehr.

Stella Merendino (Die Linke): 
Vielen Dank, Frau Kollegin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wir kommen ja nun beide aus der Pflege und wissen, was das für Angehörige bedeutet, die sich kümmern müssen. Wenn Sie die Leistungen für den Pflegegrad 1 abschaffen, aber gleichzeitig möchten, dass die Menschen länger zu Hause aktiv bleiben und sich selbst versorgen können: Sehen Sie darin keinen Widerspruch?

Emmi Zeulner (CDU/CSU):
Wer Pflege bekommt – das ist das, was ich versucht habe zu erklären –, entscheidet der Medizinische Dienst. Es kommt eine Pflegefachkraft wie Sie und ich zu den Menschen nach Hause und schaut, welche Möglichkeiten und welche Selbstständigkeiten die betroffenen Personen haben. Dann kommt man eben zu einem Ergebnis und schaut sich das genau an. Diese wissenschaftliche Grundlage haben Pflegewissenschaftler mitentwickelt, beispielsweise Herr Professor Rothgang; diese wenden wir jetzt an. Und dann ist es selbstverständlich so, dass es nicht passieren wird, dass ein Bedarf, wenn er in den Familien da ist, nicht gewährt wird.

Was haben wir in der Vergangenheit gemacht? In der Vergangenheit, als wir die Umstellung vor zehn Jahren gemacht haben – im Jahr 2017 –, war es ebenso, dass wir Pflegestufen hatten und diese verändern wollten. Um zu verhindern, dass irgendwer bei dieser großen Veränderung und Reform innerhalb der Pflege gegebenenfalls durchs Raster fällt, und um diese Umstellung gut, solide und nach bestem Wissen zu verantworten, sind wir eben über das hinausgegangen, was die Pflegewissenschaft empfohlen hatte. Deswegen können wir zum jetzigen Zeitpunkt nach bestem Wissen und Gewissen sagen: Nachdem diese Umstellung stattgefunden hat und bei den Familien angekommen ist, gehen wir nun auf die wissenschaftliche Grundlage zurück. Das wird auch für die Zukunft tragen.

Unser Ziel ist es, dass die Menschen ziel- und passgenau Unterstützung bekommen, die auch tatsächlich Pflegebedarf haben. Deswegen wird das weiterhin geschehen. Und da können wir zuversichtlich sein, dass das bei den Menschen ankommt – nämlich ganz zielgenau.

Präsidentin Julia Klöckner:
Wer sich mit einem Beitrag einklinken möchte, kann gerne eine Frage stellen – und die Kollegin entscheidet, ob sie sie zulässt. Aber es wird jetzt nicht zur Regel werden, dass man durch Reinrufen eine Zwischenfrage bekommt, das will ich kurz sagen. Frau Kollegin, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu?

Ates Gürpinar (Die Linke):
Vielen Dank für die Zulassung der Zwischenfrage. Auch Ihnen, Frau Klöckner: Ich werde mich bemühen, nicht mehr hereinzurufen, sondern nur Fragen zu stellen.

Präsidentin Julia Klöckner:
Oder darum bitten, dass man bei der eigenen Fraktion vielleicht auch reden darf.

Ates Gürpinar (Die Linke):
Ja. Mich hat es deswegen ein bisschen irritiert, weil Kollegin Zeulner auf Professor Rothgang verwiesen hat, der damals bei der Einstufung 2017/2018 dabei gewesen ist. Doch da widerspricht Professor Rothgang genau dem von Ihnen Gesagten: Er sagt nämlich, dass die damalige Neueinstufung der Pflegestufen wissenschaftlich fundiert war und dass die jetzige Erschwerung, in die Pflegegrade hineinzukommen, ein Problem für die Menschen darstellt. Das hat er selbst, glaube ich, in diesem Jahr erklärt. Wenn Sie sich auf Professor Rothgang berufen, der damals dabei war, dann müssen Sie zurücknehmen, dass das damals nicht wissenschaftlich fundiert war und Sie sich jetzt wieder darauf zurückbeziehen wollen. Das ist schlicht und ergreifend falsch. Das ist keine Zwischenfrage, aber eine erlaubte Zwischenbemerkung. Deswegen bitte ich Sie, das zumindest zurückzunehmen. Vielen Dank.

Emmi Zeulner (CDU/CSU):
Sie suggerieren, dass hier Willkür stattfindet. Das ist ja die entsprechende Konnotation in allen Bereichen: dass wir jetzt aufgrund der finanziellen Situation schauen, ein System dahingehend zu verändern, dass Menschen einfach weniger Leistungen bekommen. Und das ist eben nicht das Ziel.

Das möchte ich hier nochmal klarstellen: Die einzige wissenschaftliche Basis – es gibt nämlich keine neuere aus der Pflegewissenschaft, an der Rothgang beteiligt war – ist die aus dem Jahr 2017. Die nehmen wir als Grundlage. Das ist mein Punkt. Deswegen ist es nicht redlich, wenn Sie formulieren, dass es uns egal sei, ob jemand Pflegeunterstützung erhält oder nicht. Wir wollen nach bestem Wissen und Gewissen und auf einer pflegewissenschaftlichen Grundlage arbeiten, an der Rothgang mitgearbeitet hat. Das ist die Grundlage dieses Gesetzes. Deswegen stimmt es einfach nicht, was Sie sagen – dass wir da willkürlich irgendetwas zusammenstreichen. Es ist schlicht falsch.

Was wir auch organisieren – und das hat der Minister angesprochen –, ist eine geteilte Verantwortung. Menschen, die daheim in den Familien pflegen, tun das auf aufopferungsvolle Art und Weise. Wir wollen ganz klar mit dem Thema der Pflegebegleitung adressieren, dass wir sie nicht allein lassen. Deswegen bündeln wir Maßnahmen in diesem Bereich. Wir schaffen Synergien, und gleichzeitig wird die Pflegebegleitung dazu führen, dass wir vor Ort ein Netzwerk aufbauen, in dem Kommunen, bestehende Dienste, Fachkräfte, aber eben auch das Ehrenamt und pflegende Angehörige beteiligt sind, sodass niemand durch dieses Netz fällt.

Diese Unterstützungsleistung über die Pflegebegleitung funktioniert in den Kommunen vor Ort mit vielen Fachkräften bereits – beispielsweise in Augsburg, Coburg oder Kronach. Dort haben sich die Menschen in den Regionen längst auf den Weg gemacht, weil sie wissen, dass wir einerseits die Stabilisierung hinbekommen und Weichen für die Struktur der Zukunft stellen müssen, wir aber andererseits mit den Reformen insgesamt noch nicht am Ende sind. Deswegen bin ich auch dankbar für die Einsetzung der Strukturreformkommission durch Minister Linnemann. Damit werden wir uns weiter intensiv beschäftigen. Wir wollen, dass die Menschen nicht allein sind, wenn sie in der Familie pflegen und auf Unterstützung angewiesen sind.

Vielen Dank.

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