In seiner Rede im Deutschen Bundestag erläuterte Hans Theiss die Einführung der Überkreuz-Lebendspende als wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Organspende in Deutschland. 

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 

Heute ist ein wirklich guter Tag für die Patientinnen und Patienten, die auf eine Spenderniere warten; denn durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Überkreuz-Lebendspende in Deutschland endlich möglich. Damit kann vielen Betroffenen, geschätzt mehreren Hundert Personen pro Jahr, die auf ein passendes Spenderorgan warten, geholfen werden. Sie können nach der Transplantation wieder ein weitgehend normales Leben im Alltag führen, vor allem durch den Wegfall der Dialyse, und die Überlebenswahrscheinlichkeit wird deutlich erhöht. Bei der Novellierung zur Lebendorganspende gilt es, mehrere Punkte hervorzuheben.

Erstens. Den Lebendorganspendern kommt eine hohe Aufmerksamkeit bei der Beratung, der ärztlichen Aufklärung sowie der Betreuung zu. Die unabhängige psychosoziale Beratung wird verpflichtend und hilft, individuelle Risiken zu identifizieren. Damit werden ein besserer Schutz und eine bessere Langzeitbetreuung der Organspender erreicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Zweitens. Mit den vorgesehenen Regelungen bleibt jede Form von Organhandel ausgeschlossen. Die Überkreuzspende erfolgt anonym, sodass Einflussnahmen nicht möglich sind. Frühestens nach zwei Jahren können sich Spender und Empfänger – beidseitiges Einverständnis vorausgesetzt – kennenlernen. Die strikte Verhinderung von Organhandel ist ein wesentliches ethisches Element und die Voraussetzung für eine breite gesellschaftliche Akzeptanz der Überkreuz-Lebendspende.

Drittens. Die Koordinierungsstelle nach § 11 des Transplantationsgesetzes, besser bekannt als „Deutsche Stiftung Organtransplantation“ oder „DSO“, wird an das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende angebunden. Dies führt zu einer Beschleunigung der Abläufe. Das und weitere Verbesserungen bei der Abfrage an das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende werden zu mehr Schnelligkeit und Effizienz führen, die die Datensicherheit aber nicht beeinträchtigen werden.

Viertens. Durch einen entsprechenden Änderungsantrag konnten wir erreichen, dass die Überkreuz-Lebendspende nicht nur für immunologisch inkompatible Organspendepaare ermöglicht wird, sondern um die medizinische Inkompatibilität erweitert wird. Das bedeutet, dass zum Beispiel bei hohem Alters- oder Größenunterschied durch die Überkreuzspende eine bessere Prognose nach der Transplantation erzielt werden kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das vorliegende Gesetz die Zahl der Lebendorganspenden steigern und gleichzeitig die Betreuung der Organspender verbessern wird. Wir schaffen eine rechtlich sichere, transparente Regelung, die das Vertrauen in die Organspende stärken wird.
Ich danke der Bundesministerin Nina Warken und den Mitarbeitern des Bundesministeriums, meinen Co-Berichterstattern und den Fraktionen der CDU/CSU sowie der SPD für die konstruktiven Beratungen und die Verabschiedung dieses so wichtigen Gesetzes. Wir haben zusammen geliefert, was unter der Ampelregierung nicht geliefert worden war.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch mal dafür werben, dass darüber hinaus möglichst viele Bürgerinnen und Bürger ihre Bereitschaft zur Organspende erklären.

Vielen Dank.
 

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