In ihrer Rede im Deutschen Bundestag setzt sich Anja Weisgerber für ein modernes und unbürokratisches Kindergeldverfahren ein. Ziel ist es, Familien durch digitale Prozesse zu entlasten und staatliche Leistungen schneller und einfacher verfügbar zu machen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! 

Viele von uns denken noch gerne an die wunderschöne Zeit nach der Geburt des Kindes zurück, und viele von uns erinnern sich auch daran, wie kompliziert und bürokratisch das Verfahren zur Beantragung des Kindergelds ist. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zum antragslosen Kindergeld gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu einer modernen, digitalen und familienfreundlichen Verwaltung. Wir wollen den Familien das Leben leichter machen, und mit diesem Gesetz kommen wir eben genau diesen wichtigen Schritt voran.

Viele Eltern erleben staatliche Leistungen noch immer als kompliziert und langsam. Formulare müssen mehrfach ausgefüllt werden, obwohl die relevanten Daten den Behörden, dem Staat oft längst vorliegen. Künftig soll die Familienkasse Kindergeld automatisch auszahlen können, wenn die entscheidungserheblichen Informationen bereits vorliegen und keine Zweifel an der Antragsberechtigung vorhanden sind. 

Das ist ein echter Fortschritt für Familien. Leistungen kommen schneller an, unnötige Anträge entfallen, und Eltern können sich in den ersten Wochen nach der Geburt auf ihr Glück konzentrieren. Und das ist gut so. 

Der Gesetzentwurf setzt dabei auf das sogenannte Once-Only-Prinzip. Daten, die staatlichen Stellen bereits vorliegen, sollen nicht immer wieder neu abgefragt werden müssen. Das ist effizient und unbürokratisch. 

Bereits heute erhalten Familien nach der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsschreiben mit einem vorausgefüllten Antrag. Nun gehen wir einen Schritt weiter: Wenn die Datenlage eindeutig ist, soll die Auszahlung automatisch erfolgen. Wichtig ist auch, dass der Gesetzentwurf schrittweise eingeführt wird. Wir beginnen mit den Geburten ab dem zweiten Kind. So können bestehende Daten genutzt und Erfahrungen gesammelt werden, bevor das Verfahren dann weiter ausgebaut wird. 

Meine Damen und Herren, bei aller Zustimmung gibt es jedoch einen Punkt, den wir nachbessern sollten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Familienkasse künftig nach eigenem Ermessen festlegt, welcher Elternteil das Kindergeld erhält, wenn kein Antrag gestellt wird. Damit wird das bisherige Wahlrecht der Eltern - und Wahlfreiheit ist uns ganz besonders wichtig - faktisch durch eine behördliche Auswahlentscheidung ersetzt. Das wollen und sollten wir ändern.

Denn die Entscheidung darüber, welchem Elternteil das Kindergeld wirklich ausgezahlt wird, betrifft die familiäre Verantwortungsteilung und sollte nicht einer Verwaltung nach eigenen Kriterien überlassen werden. 

Gerade in Trennungs- und Konfliktsituationen birgt ein behördliches Ermessen auch erhebliches Streitpotenzial. Zudem drohen unnötige Rückforderungen, Änderungsverfahren und zusätzlicher Verwaltungsaufwand, also genau die Bürokratie, die wir eigentlich nicht wollen, meine Damen und Herren.

Das Kindergeld sollte im antragslosen Verfahren nach unserer Meinung grundsätzlich an die Kindesmutter ausgezahlt werden, sofern die Eltern nichts anderes bestimmen. Hier müssen wir den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren unbedingt noch abändern. Warum ist das sinnvoll? 
Erstens entspricht dies in der überwiegenden Zahl der Fälle bereits der gelebten Praxis.

Zweitens schafft eine klare gesetzliche Regelung Rechtssicherheit und verhindert uneinheitliche Verwaltungspraxis. 
Drittens reduziert eine solche Regelung Konflikte und Verwaltungsaufwand, weil keine Einzelfallentscheidung nach Ermessen getroffen werden muss. 
Viertens bleibt das Selbstbestimmungsrecht der Eltern dennoch vollständig erhalten. 

Selbstverständlich können Eltern jederzeit gemeinsam eine andere Auszahlung festlegen. Das ist also eine einfache, rechtssichere, verwaltungspraktische Standardregelung für die Fälle, in denen gerade keine aktive Entscheidung getroffen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz ist wichtig. Es steht für weniger Bürokratie, schnellere Leistung und mehr Service für Familien. Es steht dafür, dass der Staat Familien entlastet, dass er ihnen das Leben leichter macht, gerade in der Familiengründungsphase. Und deswegen, weil es zu Beginn des Lebens eines Kindes die Familien entlastet und stärkt, ist dieses Gesetz genau der richtige Schritt in die richtige Richtung.
 

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