Arbeitnehmerüberlassung 26.09.2016
Neuregelungen bei Zeitarbeit und Werkverträgen: Flexibilisierung ja, Missbrauch nein
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Zeitarbeit und Werkverträge bleiben auch weiterhin wichtige Instrumente für die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes. Missbrauch wird jedoch vorgebeugt. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag in erster Lesung die Änderungen beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz debattiert.

 
„Wir geben als Union mit klaren Standpunkten Orientierung“, machte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke, deutlich. Dies gelte nicht nur für die Flüchtlingsfrage, sondern auch für die sozialpolitischen Herausforderungen. Denn: Der Gesetzentwurf des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums wurde auf Betreiben der Union hin mehrmals geändert. „Man kann nicht auf der einen Seite die Digitalisierung, das Arbeiten 4.0 ausrufen und unsere arbeitsteilige Wirtschaft auf der anderen Seite durch Überregulierung gefährden“, sagte Stracke in Richtung der SPD. Es sei wichtig, an Zeitarbeit und Werkverträgen als Flexibilisierungsinstrumente für den Arbeitsmarkt festzuhalten. 
 
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreiche man genau das: So haben beispielsweise auch künftig bei der Höchstüberlassungsdauer von Leih- und Zeitarbeitern die Tarifpartner das letzte Wort. Zwar werden 18 Monate als grundsätzliche Höchstüberlassungsdauer gesetzlich festgeschrieben, in Tarifverträgen darf aber darüber hinausgegangen werden. Auch nicht unmittelbar tarifgebundene Unternehmen sollen von tariflichen Öffnungsklauseln Gebrauch machen können. Von dem Deckel von 24 Monaten, der bisher vorgesehen war, kann dann abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag für Betriebsvereinbarungen eine abweichende Höchstgrenze ausdrücklich festlegt. Damit bleibt die Flexibilität für Unternehmen bei Leih- und Zeitarbeitsverträgen erhalten, Missbrauch wird aber vorgebeugt. Außerdem wird in dem Gesetzentwurf eine Gleichstellung des Arbeitsentgeltes gegenüber der Stammbelegschaft nach neun Monaten verankert. Neben der Erhaltung der Flexibilität für den Arbeitgeber gehe es bei Zeit- und Leiharbeit auch darum, Schutz für den Arbeitnehmer zu organisieren, erklärt Stracke. Denn Zeitarbeit nütze vor allem solchen Bürgerinnen und Bürgern, die schwerer auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen – rund Zweidrittel der Zeitarbeitnehmer hatten zuvor keine Beschäftigung ausgeübt, mehr als doppelt so viele wie bei anderen Beschäftigtengruppen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. „Die Zeitarbeit bietet also Chancen für Arbeit“, erklärte Stracke. 
 
Auch bei den Werkverträgen unterstrich Stracke die Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz des deutschen Arbeitsmarktes insgesamt. Werkverträge seien seit Jahrzehnten Bestandteil einer arbeitsteiligen Wirtschaft – und sollen es auch bleiben, so Stracke. Um Missbrauch zu vermeiden, soll der Arbeitgeber künftig von vornherein festlegen müssen, wie der Arbeitnehmer beschäftigt ist. „Wo Werkvertrag draufsteht, soll auch Werkvertrag drin sein“, erklärte der arbeitsmarktpolitische Sprecher.