Anlässlich der beginnenden Weidesaison äußert sich der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer MdB, wie folgt:
„Die Änderung des Bundesjagdgesetzes mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist am 2. April 2026 in Kraft getreten. Der Bund hat damit die dringend notwendige Bejagung von Wölfen ermöglicht. Auf Bundesebene haben wir schnell und zügig gehandelt. Wie schnell jetzt tatsächlich bejagt werden kann, liegt in der Verantwortung der Landesjagdminister. Die Erstellung von Managementplänen oder auch die Ausweisung von Weidegebieten im Alpenraum sind nicht von Verordnungen auf Bundesebene abhängig. Jagdminister Aiwanger hätte schon seit Wochen die Vorbereitungen treffen können, um eine zeitnahe Bejagung des Wolfes zu ermöglichen. Dies wäre auch im Sinne unserer Weidetierhalter und Almbauern.“
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