Zur Vereinbarung der Wirtschaftsminister von Bund und Ländern zur Verlängerung der Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Wirtschaftsausschuss, Hansjörg Durz MdB:
 

"Die Vereinbarung der Wirtschaftsminister von Bund und Ländern auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion ist ein Schritt in die richtige Richtung, schafft Erleichterung für tausende von Unternehmen und zeigt, dass unsere Oppositionsarbeit wirkt.

Um noch mehr Planungssicherheit für Unternehmen, prüfende Dritte und Bewilligungsstellen zu schaffen, fordern wir eine Verlängerung der Abgabefrist auf den 31. Dezember 2024. Schon heute sind die Bewilligungsstellen der Länder nicht in der Lage, die eingereichten Schlussabrechnungen abzuarbeiten. Von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400.000 Schlussabrechnungen sind bundesweit bisher nur rund 15 Prozent, also ca. 60.000 Fälle, beschieden. Wir begrüßen auch die geforderte Vereinfachung des Prüfprozesses. Damit kann erreicht werden, dass sich die Bewilligungsstellen der Länder auf die Bearbeitung tatsächlich prüfungsbedürftiger Fälle konzentrieren.

Rückfragen der Bewilligungsstellen waren bisher innerhalb einer systemvorgesehenen Frist von 14 Tagen zu beantworten. Diese Frist konnte bei den prüfenden Dritten und Unternehmen regelmäßig nicht eingehalten werden. Die jetzt beschlossenen 21 Tage für eventuelle Nachfragen bedeuten eine Entlastung. Wir halten aber an der Verlängerung von mindestens vier Wochen fest."
 

Druckversion