Anlässlich der heutigen Berichterstattung über eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs zum Tierschutzgesetz äußert sich der agrarpolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Artur Auernhammer MdB, wie folgt: 

„Wir brauchen keine feste Übergangsfrist bei der Anbindehaltung – egal ob das nun fünf oder zehn Jahre sind. Die ganzjährige Anbindehaltung ist ohnehin ein Auslaufmodell. Vielmehr brauchen wir eine vernünftige Förderung für den Umbau. Eine Verlängerung der Frist von fünf auf zehn Jahre bedeutet, dass Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir bei seinem geplanten Abbau der süddeutschen Milchviehhaltung lediglich vom sechsten in den fünften Gang herunterschaltet. Eine Vollbremsung wäre aber angebracht – gerade im Sinne unserer kleinen und mittleren Betriebe.“  

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