Damit setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags im Energiebereich um und leisten einen weiteren Beitrag für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende.

Am heutigen Donnerstag steht das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Hierzu erklären der energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Karl Holmeier, und die zuständige Berichterstatterin Barbara Lanzinger:

„Der Deutsche Bundestag macht heute den Weg frei für die Einführung intelligenter Stromzähler. Damit setzen wir nicht nur ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags im Energiebereich um, sondern leisten auch einen weiteren Beitrag für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Intelligente Zähler sind Voraussetzung dafür, dass Stromangebot und -nachfrage in einem Umfeld mit zunehmender Bedeutung der volatilen Erneuerbaren Energien künftig besser aufeinander abgestimmt werden können. Hierfür liefern die Zähler die nötigen Informationen. Dem Verbraucher können intelligente Zähler zudem sein eigenes Verbrauchsverhalten besser veranschaulichen und damit helfen, Stromkosten zu sparen. In Zukunft sollen mit Hilfe der neuen Geräte variable Stromtarife ermöglicht werden“, sagt Karl Holmeier.

Barbara Lanzinger ergänzt: „Es war uns stets wichtig, dass Kosten und Nutzen von intelligenten Zählern für Verbraucher und Erzeuger in einem angemessenen Verhältnis stehen. Das erreichen wir mit dem Gesetz. Der Einbau von intelligenten Zählern soll schrittweise erfolgen. Damit geben wir Verbrauchern und Erzeugern ausreichend Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Der verpflichtende Einbau beginnt für Haushaltskunden ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden erst ab 2020, für Mehrverbraucher ab 10.000 Kilowattstunden und für Erzeuger ab 7 bis 100 Kilowatt installierter Leistung ab 2017. Ab 2020 können Messstellenbetreiber weitere Verbraucher einbeziehen. Wichtig ist, dass für den Einbau eines intelligenten Zählers strenge Preisobergrenzen gelten, die anhand des Nutzens für den Verbraucher berechnet wurden. Auch den sensiblen Themen Datenschutz und Datensicherheit tragen wir Rechnung. Für die intelligenten Zähler werden in detaillierten technischen Richtlinien sehr hohe Sicherheitsstandards festgelegt. Nur diejenigen intelligenten Messsysteme dürfen verwendet werden, die diesen Standards entsprechen und mit einem Siegel des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gekennzeichnet sind. Dadurch ist zu jeder Zeit ein hohes Datenschutz- und Datensicherheitsniveau gewährleistet.“

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