In seiner aktuellen Rede im Deutschen Bundestag setzt sich Michael Kießling für schnellere Genehmigungsverfahren und mehr Flexibilität für Städte und Gemeinden ein. Mit dem sogenannten „Bauturbo“ (§ 246e BauGB) sollen Kommunen künftig eigenständiger und effizienter Baurecht schaffen können – ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Wohnraumknappheit und zur Entlastung vor Ort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Frau Bachmann, das Einzige, was eine Zumutung ist, war Ihre Rede und nicht der Bauturbo.
Der Bauturbo unterstützt die Kommunen, gibt ihnen Flexibilität, um das Planungsrecht, was sie heute schon haben, auch weiter einsetzen und mehr Flexibilität im Bereich des Planens erreichen zu können.
Und an die Adresse der Linken: Die kommunale Planungshoheit ist mit diesem Vorschlag auch gewährleistet, weil die Kommunen letztendlich das Wort haben, wie vor Ort gebaut wird und wo gebaut wird. Lesen Sie den Gesetzestext, dann könnten Sie auch entsprechend darüber reden!
Die Genehmigungszahlen sind zurückgegangen; das ist richtig. Und deshalb ist es wichtig, dass wir schneller wieder zu Baugenehmigungen kommen. Und auch wieder an die Adresse der AfD: Zeit ist Geld auch beim Bauen, und je schneller eine Genehmigung da ist, umso günstiger wird das ganze Bauen.
Zum Thema Bauüberhang. Auch daran werden wir arbeiten. Aber das ist heute nicht das Thema. Heute ist das Thema: Wie schaffen wir schnelles Baurecht bei den Kommunen, mit den Kommunen, damit der Druck auf den Wohnraum vor Ort zurückgehen kann?
Da haben wir drei Punkte, die heute auch schon ein paarmal genannt wurden:
Wir schaffen mehr Flexibilität für die Kommunen. Der § 246e BauGB, der sogenannte Bauturbo, ermöglicht es Städten und Kommunen, von den Vorgaben des Bau-gesetzbuches abzuweichen – etwa von Bebauungsplänen oder der Baunutzungsverordnung. Und wenn Sie auf-gepasst haben: Die Kommunen entscheiden, nicht der Bund. Wir geben nur das Werkzeug, meine Damen und Herren.
Vizepräsidentin Josephine Ortleb:
Herr Kießling, erlauben Sie eine Zwischenfrage von der Abgeordneten Bachmann aus der AfD-Fraktion?
Michael Kießling (CDU/CSU):
Immer gerne.
Carolin Bachmann (AfD):
Das ist ein guter Mann, den Sie da haben.
Vielen lieben Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Weil Sie mich direkt angesprochen haben: Die Kommunen leiden sicherlich darunter, dass die Bebauungsplanverfahren lange dauern; da stimme ich Ihnen zu. Aber was Sie jetzt mit dem Bauturbo machen, ist, die Verantwortung, die bisher die Planungsverbände getragen haben, auf die Kommunen und auf die Kommunalpolitiker zu verlagern. Die Planungsverbände haben ja stets die Interessen an den Raum abgewogen – Landwirtschaft, Gewerbe, Wohnen –; Sie kennen das. Sie verlagern diese Verantwortung und verlangen, dass binnen zwei Monaten Stellungnahmen abgegeben werden.
Und das ist hier das Problem. Wir kennen das schon von der Windenergie, und es wird nicht lange dauern. Wenn die Kommunen die Stellungnahme nicht abgeben, dann gilt dies als Zustimmung. Ihnen hier kann man ja nicht vertrauen. Es wird nicht lange dauern, dann werden Sie sagen: „Auch dort kann kommunales Einvernehmen ersetzt werden“, so wie wir es bei PV und Windenergie schon kennen.
Deswegen: Wie kommen Sie darauf, dass die Kommunen sich darüber freuen? Sie leiden jetzt schon unter der Last, die Sie im Bund immer auf die Kommunen verteilen.
Michael Kießling (CDU/CSU):
Sehr geehrte Frau Bachmann, das Erste, was mich etwas stutzig macht, ist, dass Sie mich loben.
Da bin ich schon etwas vorsichtig.
Ich war selber auch Bürgermeister. Wenn Sie einen Bauwilligen haben und das Verfahren wie bisher durchlaufen müssen, dann dauert es ewig lange. Mit diesem Gesetz bekommen die Kommunen die Freiheit, das selber in die Hand zu nehmen und zu entscheiden. Das entlastet die Kommunen; das belastet sie nicht.
Und wenn Sie vom Planungsrecht sprechen: Den Flächennutzungsplan macht die Kommune.
Den Bebauungsplan macht die Kommune. Die können jetzt entscheiden und, wenn sie wollen, auch davon abweichen, was sie in der Vergangenheit ja auch gemacht haben. Nur, jetzt haben sie auch noch Rechtssicherheit im Bereich des Bebauungsplans. Deshalb ist das ein gutes Werkzeug für die Kommunen.
Und weil sie fragen, ob die Kommunen einbezogen seien: Ja, sie sind einbezogen. Die Spitzenverbände begrüßen das. Städtetag, Gemeindetag, Landkreistag: Die begrüßen das. Und von daher ist das ein Gesetz für die Kommunen, für die Entlastung der Kommunen und zum Kostensparen innerhalb der Kommunen. Deshalb ist das ein richtiges Gesetz und ein wichtiges Gesetz, und für die Kommunen geht ein Signal für den Wohnungsbau aus, weil man schneller zum Baurecht kommen kann.
Deswegen ist es genau richtig, dass wir diesen Gesetzentwurf heute in der ersten Lesung beraten und dann hoffentlich auch zügig verabschieden werden.
Ich komme zurück zur Rede. Zweites Thema ist natürlich der Spielraum für den Innenbereich. Auch da haben wir die Rahmenbedingungen dafür gesetzt, dass schneller wieder nachverdichtet werden kann. Das ist ja der Punkt, an dem wir sagen – auch die Grünen haben das immer gefordert –: Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Das wird mit diesem Gesetzentwurf auch erleichtert. Ich kann leichter aufstocken, ich kann leichter aufbauen, ich kann leichter eine Hinterlandbebauung durchführen, und zudem erleichtern wir die Nachverdichtung.
Das dritte Thema – das hat Jan-Marco Luczak auch schon angesprochen – ist das Thema Lärm. Auch da haben wir die ersten Schritte gemacht, um unter Berücksichtigung der TA Lärm leichter zu planen. Klar wünschen wir uns da noch etwas mehr; aber das können wir vielleicht im Laufe des Verfahrens auch entsprechend noch verbessern. Das heißt, wir müssen auch noch mal darüber sprechen, wie man den Immissionsschutz er-leichtern kann.
Was uns in den Gesprächen zum Bauturbo wichtig war, ist, dass wir eben keine Vorgaben setzen, dass wir keine Quoten setzen. Wir brauchen dringend Wohnraum. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum. Wir brauchen Eigentum. Und deshalb ist es für mich eigentlich egal, wer Wohnraum schafft.
Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum. Die Kommunen können steuern. Wir brauchen Eigentum, und deshalb müssen die Kommunen vor Ort entscheiden können, was sie wollen. Deswegen haben wir keine Einschränkung auf Wohnungen vorgenommen. Es ist richtig, dass die Kommunen selber entscheiden können: Soll ein Einfamilien-, ein Geschosswohnungs- oder ein Mehrfamilienhausbau kommen?
Es ist ja auch entsprechend vor Ort zu entscheiden, wie die Kommune das auch städtebaulich berücksichtigen will. Auch das ist eine Aufgabe der Kommune.
Was wir wollen, ist, dass überhaupt wieder gebaut wird. Und das ist der erste Schritt, den wir hier gemacht haben.
– Sie können sich aufregen, wie Sie wollen. Wenn Sie kein Baurecht haben, dann bauen Sie auch nicht.
Das ist ein Schritt, um leichter bauen zu können. Von daher sind wir da auf einem guten Weg.
Ich hoffe, dass wir in den Beratungen den Gesetzentwurf auch entsprechend durchbekommen; denn wir müssen die Rahmenbedingungen setzen.
Wir haben gesagt, Bauen ist teuer. Wir haben das in unseren Koalitionsvertrag aufgenommen und ein Gesamtkonzept aufgestellt.
Beim Baurecht anzusetzen, ist der einfache Weg. Man muss schnell das Baurecht bekommen. Wir sind aber auch dabei, über die Kosten und darüber zu sprechen, wie wir von den Kosten herunterkommen. Und von daher haben wir ein Gesamtkonzept.
Wenn Sie lesen können: Im Koalitionsvertrag steht auch etwas zum Thema Planungsbeschleunigung. Wir sind von den Grünen dafür kritisiert worden, dass wir die Planungsbeschleunigung jetzt nicht betrachten. Sie hätten keine vier Jahre, aber dreieinhalb Jahre Zeit gehabt, das umzusetzen. Sie haben es nicht geschafft. Sie hätten es in der Hand gehabt, meine Damen und Herren.
Von daher sind wir auf einem guten Weg; das ist der erste Schritt. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und wünsche Ihnen heute noch einen schönen Tag.
Herzlichen Dank.
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