Rede zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um den Rahmen noch etwas größer zu ziehen: Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ist ein ganz zentrales Sicherheitsgesetz. Es ist aber nicht das einzige, das wir zum Ende dieser Legislaturperiode hier noch durchs Parlament bringen möchten; vielmehr sehen wir es in einem durchaus größeren Rahmen. Wir werden Sicherheit in allen Bestandteilen ausbuchstabieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es ist zu Recht in dieser Debatte deutlich gemacht worden, dass dieses Gesetz eine lange Vorgeschichte hat. Nun höre ich, dass wir hier etwas schnell durchs Parlament peitschen wollten und dass es keine Debatte in der Zivilgesellschaft und im öffentlichen Raum gegeben habe. Nein, dieses Gesetz hat eine lange Vorgeschichte. Es ist auch nie herumgelegen, sondern es ist in den unterschiedlichsten Bereichen breit diskutiert worden.

Ein Thema stand dabei besonders im öffentlichen Fokus; das heißt aber nicht, dass es das einzige gewesen wäre, das wir bearbeitet hätten. Im besonderen öffentlichen Interesse stand die Frage: Welche Telekommunikationsausrüster dürfen sich am Aufbau der 5G-Infrastruktur in Deutschland beteiligen? Auch die Frage „Ist es möglich, dass man eine Ex-ante-Untersagungsmöglichkeit dann schafft, wenn überwiegende öffentliche Interessen dagegenstehen, wenn es also vor allem um sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland geht?“ ist mit diesem Gesetzentwurf klar beantwortet, und diese Antwort deckt sich mit dem, was die Regierungsfraktionen Union und SPD bereits vor einem Jahr in Positionspapieren formuliert haben. Wir sind sehr zufrieden mit dem Gesetzentwurf, der heute auf dem Tisch dieses Hauses liegt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es ist vollkommen klar: Ja, wir brauchen die Möglichkeit, dass die Regierung beschließen kann – wenn elementare Sicherheitsinteressen unseres Landes berührt sind –, auch ex ante eine solche Untersagung zu erlassen. Woran liegt das? Was ist der leitende Gedanke? Wir haben es beim 5G-Netz mit einem System, mit einer Infrastruktur zu tun, die hoch dynamisch und komplex ist und bei der die technischen Überwachungsmöglichkeiten durchaus begrenzt sind. Deswegen müssen an die Sicherheit, aber auch an die Vertrauenswürdigkeit ganz besondere Anforderungen gestellt werden.

Wir sind mit dem Gesetzentwurf auf der Höhe der Zeit. Wenn sich nämlich die Untersagungsmöglichkeiten auf kritische Komponenten bezieht, dann machen wir das nicht statisch, sondern behalten letztlich die Dynamik des Netzausbaus im Blick, indem wir sagen: Heute sind periphere Netze keine kritische Infrastruktur, aber sie können es mit dem weiteren Ausbau des Netzes durchaus werden.

Es ist richtigerweise darauf hingewiesen worden, dass dies nur ein Bestandteil des IT-Sicherheitsgesetzes ist. Wir regeln darin vieles andere mehr. Gerade die aktuellen Ereignisse – der Bundesminister ist darauf eingegangen – zeigen doch, wie notwendig das ist – nicht nur, weil wir in Zeiten der Coronapandemie merken, wie das Digitale immer mehr unser gesamtes Leben und das der gesamten Bevölkerung durchströmt.

Wenn wir Sicherheit in den Netzen nicht gewährleisten können, dann kostet das enorme Summen Geld. Emotet beispielsweise hat in Deutschland Stadtverwaltungen, Gerichte, Krankenhäuser und kritische Infrastruktur angegriffen. Der Schaden in Deutschland – nur der, der bekannt ist – beträgt 14,5 Millionen Euro; weltweit sind es vermutlich 2,5 Milliarden US-Dollar oder noch sehr viel mehr. Das macht doch deutlich: Wir müssen in diesem Bereich aufrüsten. Das ist unsere Verantwortung. Das ist Teil unseres Sicherheitsversprechens an die Menschen in unserem Land.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb ist es richtig, dass wir das BSI, unsere technische Cyberabwehrbehörde, massiv gestärkt haben und, Herr Höferlin, in den letzten fünf Jahren die Personalzahl nicht nur verdoppelt haben, sondern um 231 Prozent gesteigert haben. Damit machen wir die Behörde fit für die Herausforderungen, die jetzt auf sie zukommen. Das bedeutet noch besseren Schutz, nicht nur für die Bundesbehörden, sondern insbesondere auch für die Gesellschaft. Dazu gehört, dass wir den Verbraucherschutz stärken. Dazu gehört auch, dass wir mit einem einheitlichen IT-Sicherheitssiegel die Möglichkeiten für Verbraucher, sich ein Bild zu machen, stärken. Wir brauchen natürlich auch eine bessere Zusammenarbeit der Länder. Wir brauchen dort Unterstützungsmöglichkeiten, weil sich der Cyberraum eben nicht an Ländergrenzen orientiert.

All das ist in diesem Gesetzentwurf drin. Deswegen ist es ein guter Gesetzentwurf. Wir werden ihn jetzt gemeinsam beraten. Ich bin absolut zuversichtlich, dass wir es hinkriegen, ihn gemeinsam zügig durch das Parlament zu bringen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

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