Redebeitrag zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen vor, der in den letzten Monaten für einige Aufmerksamkeit gesorgt hat. Im Fokus steht dabei, dass Passbilder aus Sicherheitsgründen ausschließlich digital von privaten Dienstleistern oder in der Behörde erstellt werden sollen. Wichtig ist mir, festzuhalten, dass es möglich bleibt, dass private Fotografen diese Bilder den Behörden zuliefern.

Klar ist aber auch, dass es sich bei Ausweisen, bei Pässen um äußerst wichtige sicherheitskritische Dokumente handelt. Viele private und staatliche Stellen und nicht zuletzt unsere Sicherheitsbehörden sind dringend darauf angewiesen, dass sie sich auf die Echtheit, die Wahrheit solcher Dokumente verlassen können. Aus diesem Grunde hat man sich vor vielen Jahren nicht nur in Deutschland dazu entschlossen – toller Fortschritt –, Lichtbilder in Pässe zu kleben, inzwischen sogar biometrische Lichtbilder. Das alles waren damals, zu jener Zeit, als man es eingeführt hat, Sicherheitsfortschritte.

Das Problem ist nur: Auch die Kriminellen bleiben nicht inaktiv, sie überlegen sich auch neue Dinge; für ihre sinisteren Zwecke nutzen auch sie den technischen Fortschritt. So ist bei der digitalen Bildbearbeitung inzwischen das sogenannte Morphing möglich geworden. Mit einer entsprechenden Software können so zwei oder sogar bis zu sieben Passbilder zu einem einzigen Gesamtbild verschmolzen werden. Das neue Bild wird so konfiguriert, dass es die biometrischen Merkmale beider oder eben mehrerer Personen enthält. Somit kann nicht nur die Passinhaberin, der Passinhaber, sondern eben auch eine andere Person, deren Gesichtszüge dann biometrisch dem Passbild entsprechen, den Pass beispielsweise für den Grenzübertritt nutzen.

Dazu bedarf es leider nicht einmal eines besonderen technischen Spezialwissens. Man kann sehr einfach an die entsprechende Software gelangen; sie wird intensiv und offensiv im Internet beworben. Als Ziel wird offen propagiert – Zitat –: staatliche Datenbanken mit Fehlinformationen zu fluten. – Eine Überprüfung, Detektion von Lichtbildern auf derartige Bearbeitung ist nach dem gegenwärtigen Stand der Technik noch sehr schwierig und wäre wohl auf Dauer unmöglich, wenn Lichtbilder wie bisher erst ausgedruckt und später wieder eingescannt werden; der Medienbruch ist hier offensichtlich.

Die Funktion von Pässen und Personalausweisen als Dokumente zur Identitätskontrolle ist dadurch natürlich im Kern bedroht. Wir reagieren auf diese Bedrohung mit diesem Gesetzentwurf. Künftig soll daher das Passbild entweder unmittelbar in der Behörde aufgenommen oder ausschließlich von registrierten privaten Dienstleistern der Behörde digital übermittelt werden.

Der Gesetzentwurf stärkt aber auch an anderer Stelle die Authentizität des Ausweisdokumentes. Ich will nur einen Punkt herausgreifen, den wir aufgenommen haben in Umsetzung der europäischen Verordnung zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern: Erstmals werden für die Europäische Union einheitliche Sicherheitsstandards für Personalausweise verbindlich festgelegt. Das ist eine gute Sache und belastet uns nicht wesentlich, weil deutsche Ausweisdokumente diese dort festgelegten Vorgaben bereits ganz überwiegend erfüllen. Verpflichtend wird nun jedoch die Speicherung des Fingerabdrucks im Chip des Personalausweises vorgeschrieben. Das Personalausweisgesetz wollen wir an diese Vorgaben anpassen, weil europäisches Recht natürlich national anzupassen ist.

Meine Damen und Herren, meine Redezeit reicht unter der gestrengen Amtsführung des Bundestagspräsidenten natürlich nicht aus, um jetzt die übrigen Punkte des Gesetzentwurfes ebenfalls vorzustellen. Ich lade Sie daher ganz herzlich zum Selbststudium dieser Punkte ein und bitte den Bundestag um intensive Beratung und zügige Verabschiedung des Gesetzentwurfes.

Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

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