Rede zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahre 1998 wurde der Beruf des Psychotherapeuten bzw. der Psychotherapeutin zum ersten Mal gesetzlich normiert, weil die Praxis einen Bedarf dazu gesehen hat. Seit dieser Zeit hat sich in Praxis, Lehre und natürlich auch in der akademischen Ausbildung sehr viel geändert. Allein durch die Etablierung des Bachelor- und Masterstudiums hat der akademische Ausbildungsweg eine andere Prägung bekommen. Aus diesem Grund haben wir uns nun entschlossen, die Psychotherapie in einem eigenständigen Studium zu etablieren.

Praxis, Lehre und Wissenschaft haben in den vergangenen 20 Jahren viele Verfahren vertieft, weiterentwickelt und auch neue Verfahren und Methoden vorangetrieben. Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und systemische Therapie bilden ein breites Spektrum, das in der neuen Ausbildung unbedingt Niederschlag finden muss. Aber auch die Form und der Inhalt der Rechtsstellung in der Weiterbildung waren dringend einer Novellierung zu unterwerfen. Bei dieser Ausgangslage gab es nur die Auswahl zwischen einer grundlegenden Neuordnung oder einem Flickwerk durch Einzelkorrekturen. Die Neuordnung eines Berufsbildes erfolgt aber nicht in kurzen Abständen. Sie muss Vertrauen im System herstellen, sodass der große Wurf, den wir jetzt vollzogen haben, das einzig Richtige war.

Die notwendigen Regelungspunkte wurden systematisch abgearbeitet. Mit Rücksicht auf eine überschaubare und vermutlich begrenzte Redezeit will ich mich auf eine schlagwortartige Wiedergabe der grundlegenden Regelungspunkte beschränken.

Die Psychotherapie ist nun ein eigenes universitäres Studienfach mit drei Jahren Bachelor- und zwei Jahren Masterstudium, anschließender Approbation nach Prüfung, und dann schließt sich die Weiterbildung an. Die Berufsbezeichnung lautet Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin, und bei Ärzten gibt es einen berufsbezogenen Zusatz. Nach der Weiterbildung kann die Eintragung ins Arztregister und damit die Teilnahme am ambulanten GKV-Versorgungssystem erfolgen.

Ausbildungsinhalt ist die gesamte Breite der aktuellen Lehre und Forschung. Er ist bei Anerkennung neuer Verfahren durch den Wissenschaftlichen Beirat jeweils anzupassen. Damit ist die wissenschaftliche Dynamik gewährleistet. Wir starten mit dem neuen Berufsbild bereits zum Wintersemester 2020.

Die Rechtsstellung und Vergütung der sogenannten PiWs, Psychotherapeuten in Weiterbildung, wurden für die ambulante und stationäre Weiterbildung klar normiert. Dies wurde aber auch zum Anlass genommen, die PiAs, die Psychotherapeuten in Ausbildung, für den Übergangszeitraum in klinischen Einrichtungen mit 1 000 Euro bzw. in ambulanten Einrichtungen mit mindestens 40 Prozent der erhaltenen Leistungen zu vergüten. Damit wurden eine grundlegende Regelungslücke und damit wirtschaftliche Belastungen und Unsicherheiten in der Weiterbildung beseitigt.

Für die Versorgung wurden ebenfalls Verbesserungen installiert. Für psychisch schwer kranke Menschen wird der Gemeinsame Bundesausschuss in einer neuen Richtlinie die Versorgungsbereiche umfänglich vernetzen. Für den Übergang aus der stationären Versorgung in die ambulante Versorgung sind nunmehr probatorische Sitzungen im Krankenhaus vorgesehen. Auch der Zugang zur Gruppentherapie wird erleichtert. Der Anreiz für die Schaffung weiterer Therapieplätze ist gesetzt.

Natürlich gibt es noch eine ganze Reihe von Details, die im Gesetz Niederschlag gefunden haben. Im Rahmen der ausführlichen Fachdebatte, die wir vor, während und nach den Anhörungen in großem Umfang geführt haben, hat sich herausgestellt, dass in der Vergangenheit eine Vielzahl von Verbänden und Kammern und in den zurückliegenden 20 Jahren eine ganze Reihe von Positionen und Eigendynamiken entstanden sind, die nicht unbedingt zur Optimierung des Berufs bzw. der Versorgung beigetragen haben.

(Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])

Versorgungsqualität und Patientensicherheit sind der Maßstab des neuen Berufsbildes. Wissenschaftliche Dynamik aus der Forschung und Vernetzung weiterer Fachdisziplinen tragen der Komplexität dieses Versorgungsbereichs Rechnung. Diese Punkte waren für mich als Berichterstatter entscheidend.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Die Übergangszeit von zwölf Jahren und mehr erscheint relativ lang, aber ich glaube, dass sich das in der Praxis letztlich relativieren wird.

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Ich bedanke mich bei den Mitberatenden für eine sehr sachorientierte, wenn auch durchaus kontroverse Diskussion.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

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