Rede zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ralph Brinkhaus hat, wie ich finde, mit wichtigen Worten die Debatte eröffnet. Er hat noch einmal deutlich gemacht: Gesetze werden im Parlament verabschiedet. Grundgesetzänderungen werden im Parlament debattiert und verabschiedet. Und deswegen war es wichtig, dass ein Parlamentarier die Debatte eröffnet. Ich darf sagen: Es ist auch gut, dass ein Parlamentarier die Debatte wieder schließt. Damit haben wir die Klammer gesetzt. Es ist auch deshalb gut, weil das Parlament bei den Beratungen bewiesen hat, wie wichtig es ist, dass wir gute und kluge Volksvertreter haben, die die auf dem Tisch liegenden Vorschläge noch verbessern. Es war eine gute Debatte.

Für uns Familienpolitiker war es auch eine wichtige Debatte; denn mit den Grundgesetzänderungen haben wir die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes aufgesetzt. Die Unterstützung der Alleinerziehenden war für uns in der Union schon seit vielen Jahren ein zentraler Punkt. Die CSU, die CDU, wir haben schon vor zwei, drei Jahren auf Parteitagen entsprechende Beschlüsse gefasst. Da ging es um das Thema „Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende“. Darüber hinaus haben wir beschlossen, dass wir den Unterhaltsvorschuss ausweiten wollen. Deswegen sind wir froh und glücklich, dass wir heute zusammen mit unserem Koalitionspartner diesen Weg gehen können, dass es geklappt hat.

Dass der Weg im Verlauf der Debatte hier und da etwas steinig war, haben wir zur Kenntnis genommen. Wir wissen ja, auch wenn Ministerpräsidenten ihre Zusagen machen oder ihre Beschlüsse fassen, muss man immer noch ein bisschen warten, bis es konkret wird. Wir wissen aber auch, dass solche Dinge natürlich vorbereitet werden müssen. Für uns in der Union war es beim Thema Unterhaltsvorschuss wichtig, dass wir es hinbekommen, aber auch, dass wir die Länder und die Kommunen mit im Boot haben. Denn wir wissen, die finanzielle Belastung beim Unterhaltsvorschuss tragen nicht nur wir als Bund, sondern auch die Länder und Kommunen. Deswegen war es wichtig, dass wir diesen Kompromiss gemeinsam entwickelt haben, um dieses Gesetz heute verabschieden zu können.

In diesem Zusammenhang möchte ich mich dem Dank an Ministerin Schwesig für dreieinhalb Jahre gemeinsamer Zusammenarbeit anschließen. Das eine oder andere, was wir vorangetrieben haben, kam von Ihnen, das eine oder andere von uns. Die Ergebnisse sind gut. Sie wissen ja, es ist schön und wichtig, einen starken, erfahrenen und klugen Koalitionspartner an seiner Seite zu haben. Das werden Sie in Mecklenburg-Vorpommern auch haben. Die Kollegen der CDU werden Sie auch dort gut betreuen. Wir wünschen Ihnen alles Gute für die weitere gemeinsame Arbeit. Sie sind bei uns in guten Händen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich komme auf das Thema Unterhaltsvorschuss zurück. Dieses Thema ist wichtig. Warum? Dazu am Schluss der Debatte einige wesentliche Zahlen:

2,3 Millionen Kinder leben bei Alleinerziehenden. Alleinerziehende haben ein hohes Armutsrisiko, 42 Prozent sind davon betroffen. Das ist seit Jahren bekannt. Wir arbeiten seit Jahren daran, diese Zahl zu senken, und werden das auch in den nächsten Jahren tun.

Was ich besonders betrüblich finde, ist, dass 35 Prozent der Alleinerziehenden, die arbeiten, Leistungen nach SGB II beziehen. Das heißt, diesen Alleinerziehenden reicht das Einkommen aus ihrer Arbeit, aus ihrer Erwerbstätigkeit nicht aus, um den Lebensunterhalt für ihre Familien sicherzustellen.

Deswegen haben wir in der Großen Koalition und im weiteren Sinne eigentlich schon seit 2005 eine Reihe von einzelnen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Wir haben den Entlastungsbetrag von 1 308 Euro auf 1 908 Euro erhöht, also um 600 Euro. Auf die Maßnahme mussten wir leider zehn Jahre warten, aber sie ist wichtig für die Alleinerziehenden. Viele weitere Dinge haben wir in der Großen Koalition auf den Weg gebracht: Der Ausbau der Kindertagesbetreuung kommt insbesondere den Alleinerziehenden zugute. Damit verbessern wir die Möglichkeit, dass sie über Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern können.

Selbst das Elterngeld, das vermeintlich von vielen als eine Maßnahme für die Besserverdienenden beschrieben wird, nutzt den Alleinerziehenden, weil ihnen auch die Partnermonate zugutekommen. Ich finde, eine Frau, die den ganzen Tag arbeitet und alleine ihr Kind erzieht, hat auch Anspruch auf gemeinsame Zeit. Deswegen war es richtig, dass wir entschieden haben, dass die Partnermonate von den Alleinerziehenden genommen werden können, damit auch sie für ihre Kinder mehr Zeit haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Des Weiteren waren das Bildungs- und Teilhabepaket sowie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wichtige Punkte für uns in der Koalition.

Wir erleben seit 2005 einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik. Seit 2005 wird neben dem Bereich Bildung und Forschung insbesondere in den Bereich Familie investiert wie nie zuvor. Deswegen möchte ich gerne eine wichtige Bemerkung machen: Wer die Bundeskanzlerin als familienfeindlich bezeichnet, der hat die letzten zwölf Jahre in diesem Land nicht mitbekommen. Nein, die CDU/CSU war es, die seit 2005 deutliche Impulse in der Familienpolitik gesetzt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir werden mit der Reform – das ist schon angesprochen worden – die Bezugszeiten erweitern. Das ist ein wichtiger Punkt aus unserer Sicht. Das haben wir als Union in den Debatten immer deutlich gemacht. Es gibt viele Elternteile, insbesondere Männer, die den Unterhalt nicht leisten können. Es gibt aber auch sehr viele Männer, die den Unterhalt leisten können, es aber nicht wollen. Da muss der Staat eingreifen. Die sogenannte Rückholquote ist in ihrer Höhe für uns nicht akzeptabel. Sie variiert sehr stark zwischen den Bundesländern: Bayern hat eine hohe Rückholquote, andere Länder eine sehr geringe. Wir erwarten von den Ländern, dass sie ihrer Aufgabe nachkommen, dafür zu sorgen, dass die säumigen Mütter und Väter zur Kasse gebeten werden. Es ist auch im Sinne der Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft, dass die Menschen in diesem Land erkennen: Der Staat leistet Unterhaltsvorschuss, der Staat sieht aber auch zu, dass er die nicht zahlenden Frauen und Männer erwischt und dazu bringt, dass sie ihr Geld zahlen.

Insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich für die Familienpolitiker der Union – ich glaube sogar, für alle Familienpolitiker hier – sagen: Wir haben mit der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses einen weiteren Baustein gesetzt für die Unterstützung der Alleinerziehenden. Insoweit ist es ein guter Tag. Wir werden diese Themen aber auch weiterhin im Auge haben. Die Frage der weiteren finanziellen Verknüpfung mit Bund und Ländern wird uns sicherlich auch in den nächsten Monaten weiter beschäftigen.

Ich kann abschließend als Bundespolitiker nur sagen: Wir wissen, wo unsere Aufgaben liegen, wir wissen aber auch, wo unsere Grenzen sind. Nicht alles in unserem Land können wir bezahlen. Wir haben Kommunen, wir haben Länder, auch die haben eine Aufgabe. Diese Aufgabe müssen sie erfüllen.

In diesem Fall bin ich froh, dass wir gemeinsam einen guten Kompromiss hinbekommen haben und schließe wieder mit einem Satz von Ralph Brinkhaus: Es war gut, dass das Parlament diese Sache in die Hand genommen hat.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich über Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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