AWACS-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Aufklärungsflugzeugen in der Türkei im Jahre 2003 erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:

Nach dem NPD-Verbotsverfahren und dem Luftsicherheitsgesetz ist dies nun der dritte Fall eines vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungsbruchs der rot-grünen Bundesregierung.

Zudem hat die im Februar ergangene Grundsatzentscheidung zur Online Durchsuchung deutlich gemacht, dass die Rechtsgrundlage, auf der die rot-grüne Bundesregierung Online-Durchsuchungen durchführen wollte, materiell verfassungswidrig war.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Rechte des Parlaments bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr gestärkt.

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