Zum Entwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)

Zum Entwurf des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) erklärt der Vorsitzende der Energie- und Klimakommission der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:

Das EEWärmeG ist ein entscheidendes Instrument, um die Klimaschutzziele der Regierung zu erreichen. Dabei ist das entscheidende Ziel Ökonomie und Ökologie sinnvoll zu vereinbaren. Deshalb ist daran festzuhalten, auf eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand zu verzichten und lediglich im Neubau festzuschreiben. Im Bereich des Gebäudebestands müssen marktwirtschaftliche Instrumente zur Förderung regenerativer Energien statt staatlicher Zwänge greifen. Vor diesem Hintergrund ist die Aufstockung des Marktanreizprogramms das richtige Signal.

Nachbesserungsbedürftig ist der Gesetzesentwurf jedoch in punkto Technologieoffenheit: alle Technologien müssen Berücksichtigung finden, die erneuerbare Energien nachweislich auf Basis von verbindlichen Normen nutzen. Der Einsatz von Solarthermie, gasförmiger, flüssiger und fester Biomasse, Wärmepumpen und Wärmerückgewinnung müssen gleichrangig berücksichtigt werden. Technologieoffenheit könnte aber auch durch die gesetzliche Festschreibung eines festen Anteils an regenerativen Energien einfacher geregelt werden.

Die ambitionierten Ziele der Bundesregierung zum Energie- und Klimaschutz können nur über eine Doppelstrategie von Effizienzsteigerung und dem Einsatz erneuerbarer Energien erreicht werden. Deshalb ist das EEWärmeG zwingend mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) abzustimmen.

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