Reform des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zum Parteiverbotsverfahren wird strikt abgelehnt
Anlässlich des Vorschlages der SPD einer „Lex NPD“ erklären der innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Ralf Göbel MdB:
Eine Reform des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes zum Parteiverbotsverfahren wird strikt abgelehnt.
Dieser Vorschlag hat manipulativen Charakter. Er zielt offenkundig darauf ab, bei einem neuen NPD-Verbotsverfahren mit einer speziellen Zusammensetzung des Gerichts die Chancen zu erhöhen.
Daher kann dieser Vorschlag auch nicht unabhängig von der aktuellen Debatte über ein NPD-Verbot betrachtet werden.
Gerade bei Parteiverbotsverfahren müssen sich konkurrierende Parteien in Verfahrensfragen korrekt verhalten.
Eine Verfahrensänderung einzuleiten, nur weil einem das Urteil eines Gerichtes nicht gefällt, ist verfassungsrechtlich bedenklich.
Druckversion