Zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser MdB:
„Die Anforderungen, die das Kulturgutschutzgesetz künftig an den Handel mit Kulturgütern stellt, müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem öffentlichen Interesse an der Bewahrung von national wertvollem Kulturgut stehen. Die unkontrollierte Abwanderung von einzigartigen Kunstwerken, die für das kulturelle Erbe Deutschlands besonders bedeutsam und identitätsstiftend sind, muss verhindert werden, ohne private Sammler und den deutschen Kunsthandel unnötig zu belasten. Die bisherigen Verhandlungen haben bereits an wichtigen Punkten zu Präzisierungen im Gesetzestext geführt und konnten die anfängliche Verunsicherung ausräumen. Auch im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens werde ich mich für eine Ausgestaltung von Alters- und Wertgrenzen einsetzen, die den Großteil des Handels mit Kulturgütern im europäischen Binnenmarkt nach wie vor genehmigungsfrei lassen und damit übermäßigen bürokratischen Aufwand vermeiden.“