Ein wichtiges Signal zur rechten Zeit

Der Europäische Gerichtshof hat heute das Urteil in der Rechtssache Alimanovic verkündet. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

 „Das Urteil ist eine weitere Bestätigung der deutschen Rechts- und Verwaltungspraxis im Bereich des Freizügigkeits- und Sozialrechts: Der gesetzlich vorgesehene Ausschluss von Sozialleistungen in den ersten drei Monaten ist europarechtskonform und stellt keine Ungleichbehandlung dar. Es gibt ein Recht auf Freizügigkeit, aber eben kein Recht auf Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme Deutschlands.

Bemerkenswert ist zudem, dass sich der EuGH in seinem Urteil auch klar gegen die Rechtsauffassung der EU-Kommission stellt, die Deutschland für fehlende individuelle Prüfungen bei den Antragstellern bereits gerügt hatte.

Die heutige Entscheidung bringt letztlich auch Rechtssicherheit für die vielen anderen bei deutschen Gerichten anhängigen Verfahren. In Zeiten von starker Armutsmigration in einigen deutschen Städten ein wichtiges Signal zur rechten Zeit.“

Hintergrund:

In der Rechtssache Alimanovic hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden, dass während der ersten drei Monate des Aufenthalts in Deutschland pauschal kein Anspruch auf Sozialleistungen für Freizügigkeitsberechtigte besteht. Er hat damit die bestehende deutsche Regelung im Sozialgesetzbuch II für europarechtskonform erklärt.

 

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