Auf Druck der Union konnte die Assistierte Ausbildung noch flexibler ausgestaltet werden

Heute hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum 5. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke:

„Mit dem Instrument der Assistierten Ausbildung im Recht der Arbeitsförderung wollen wir mehr benachteiligte junge Menschen zu einem erfolgreichen Abschluss einer dualen betrieblichen Ausbildung führen. Wir wollen auch jungen Menschen, die bisher nur außerbetrieblich ausgebildet werden konnten, neue betriebliche Perspektiven geben. Zugleich weiten wir den Kreis der Personen aus, die mit ausbildungsbegleitenden Hilfen gefördert werden können. Künftig erhalten alle junge Menschen, die ausbildungsbegleitende Hilfen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung benötigen, Unterstützung u.a. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten sowie sozialpädagogische Begleitung. Damit greifen wir eine Zusage des Bundes aus der „Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 – 2018“ auf. Mit der zügigen gesetzgeberischen Umsetzung stellen wir sicher, dass das neue Instrument der Assistierten Ausbildung bereits zum kommenden Ausbildungsjahr 2015/2016 greifen kann.

Auf Druck der Union konnte die Assistierte Ausbildung noch flexibler als ursprünglich vorgesehen ausgestaltet werden. Danach kommt das neue Instrument auch für weitere Zielgruppen in Betracht, wenn es von einem Land, einer Kommune oder der Wirtschaft mit 50 Prozent kofinanziert wird. Auf diese Weise wird zum einen der gemeinsamen Verantwortung für junge Menschen noch stärker Rechnung getragen, zum anderen kann die Unterstützung aus Beitrags- und Steuermitteln auf lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen konzentriert werden. Das kommt am Ende allen Betroffenen zugute.“

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