Es ist richtig nicht abzuwarten, bis Einzeltäter durch Ausbildungskamps geschult wieder nach Deutschland zurückkommen

In der heutigen Kabinettssitzung wurde der von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten beschlossen. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser:

„Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass rechtliche und technische Schritte unternommen werden müssen, um adäquat auf terroristische Bedrohungen reagieren zu können. Der vorgestellte Entwurf sieht daher sinnvollerweise bereits eine Strafbarkeit bei Reisen in terroristischer Absicht vor. Es ist richtig nicht abzuwarten, bis Einzeltäter durch Ausbildungskamps und Kampfhandlungen geschult wieder nach Deutschland zurückkommen, sondern bereits die Vorbereitungshandlungen zu unterbinden. Nicht vergessen werden darf aber, dass gesetzliche Regelungen allein nichts bewirken, wenn sie nicht umgesetzt werden können. Die Handlungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden muss gewährleistet sein. Für diesen Deliktsbereich sollten spezialisierte sprachkundige und in Terrorabwehr ausgebildete Ermittler unterstützend eingesetzt werden. Die geplanten Regelungen zur Terrorismusfinanzierung sind nicht weitgehend genug. Bereits in Januar forderte die CSU-Landesgruppe auch die Sympathiewerbung wieder unter Strafe zu stellen. Den Aktivitäten von skrupellosen Menschenfängern in sozialen Netzwerken und auf Internetplattformen muss ein Ende gemacht werden.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetzentwurf soll die Resolution 2178 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 24. September 2014 umgesetzt werden. Zum anderen setzt der Entwurf Forderungen der Financial Action Task Force um, die geltende Standards zur Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung setzt.

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