Die Entscheidung des EuGH sorgt für mehr Rechtssicherheit in einem seit Langem äußerst strittigen Thema im Sozialrecht.

Heute hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass es Angelegenheit der Mitgliedstaaten ist, unter welchen objektiven Kriterien sie ihre eigenen sozialen Sicherungssysteme ausgestalten. Dazu erklären der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz:

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sorgt für mehr Rechtssicherheit in einem seit Langem äußerst strittigen Thema im Sozialrecht“ sagte Frieser. „Sie verdeutlicht auch, dass das europäische Recht nicht als Rechtfertigung für eine Ausbeutung der sozialen Sicherungssysteme taugt. Sie trägt damit auch zur Akzeptanz der innerhalb der Europäischen Union gewährten Freizügigkeit bei. Denn die vom Europäischen Gerichtshof gezogene Grenze macht deutlich, dass ein Mitgliedstaat arbeitslosen Unionsbürgern, die ohne ausreichende Existenzmittel einreisen, um Sozialhilfe zu beanspruchen, diese versagen kann. Die heutige Entscheidung ist ein erster wichtiger Schritt zur Klärung des Verhältnisses der sozialen Sicherungssysteme zu der europarechtlich gewährten Freizügigkeit. Der Europäische Gerichtshof wird bald in weiteren Vorabentscheidungsverfahren grundsätzliche Fragen der sozialen Sicherung zu entscheiden haben“, sagte Frieser.

„Nach der heutigen Entscheidung bin ich zuversichtlich, dass der EuGH auch in diesen Verfahren deutlich machen wird, dass es dem jeweiligen Mitgliedstaat obliegt, seine sozialen Sicherungssysteme anhand objektiver Kriterien auszugestalten, um Missbrauch zu verhindern“ sagte Lindholz. "Dieses Urteil des EuGH ist ein wichtiges Signal für Europa. Der EuGH hat heute bestätigt, dass Europa keine Sozialunion ist. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, ihre sozialen Sicherungssysteme gegen übermäßige Zuwanderung im Rahmen der europäischen Freizügigkeit zu schützen.“

Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof hat heute in der Rechtssache „Dano“ entschieden, dass die arbeitslose rumänische Staatsbürgerin Elisabeta Dano, keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat. Sie hatte noch nie in Deutschland gearbeitet und suchte auch keine Arbeit. Europäisches Recht stehe dem nicht entgegen.

 

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