Klarstellung zu aktueller Berichterstattung

Zur Berichterstattung des Spiegels „CSU-Abgeordnete Bär beschäftigte späteren Ehemann als Mitarbeiter“ erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stefan Müller:

„Eine Beziehung zweier Personen, die nicht miteinander verheiratet sind oder in einer eingetragenen, gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, ist vom Abgeordnetengesetz oder den dazu gehörigen Ausführungsbestimmungen nicht berührt. Das Abgeordnetengesetz und die Ausführungsbestimmungen nehmen beim Ersatz von Aufwendungen für Arbeitsverträge mit Mitarbeitern explizit Bezug auf Ehepartner oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.“

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