Fairer und transparenter Interessenausgleich unter Berücksichtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient

Heute hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten beschlossen. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger, und der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

„Mit dem Patientenrechtegesetz werden die Rechte von Patientinnen und Patienten in Deutschland erstmalig auf eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gestellt. Wir schaffen Transparenz, mehr Rechte für Patientinnen und Patienten und eine bessere Qualität der Leistungen. Das Patientenrechtegesetz ist damit ein echter Meilenstein für unser Gesundheitswesen. Die christlich-liberale Koalition handelt und setzt um, wozu Rot-Grün zu ihrer Regierungszeit die Kraft gefehlt hat“, sagte Straubinger.

„Betroffene können in Zukunft ihre Rechte besser erkennen und auch durchzusetzen, denn sie erhalten hierfür die Unterstützung durch die Krankenkassen. Daneben können sie zukünftig schneller eine Entscheidung über einen Leistungsantrag verlangen. Klarstellungen im Hinblick auf die Aufklärungs-und Informationspflichten schaffen zusätzliche Rechtssicherheit für Ärzte und andere Gesundheitsberufe im Versorgungsprozess“, ergänzte Mayer.

Das neue Gesetz beweist, dass ein fairer und transparenter Interessenausgleich unter Berücksichtigung des sensiblen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient möglich ist. Unser Leitbild ist und bleibt der mündige Patient. Mit dem Patientenrechtegesetz schaffen wir die Voraussetzungen dafür.

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