Anlässlich der Reform des Transplantationsgesetzes äußert sich der Berichterstatter, Prof. Hans Theiss MdB, wie folgt und begrüßt die anstehende Novelle:

"Mit der Reform des Transplantationsgesetz schaffen wir Rechtssicherheit und verbessern die Versorgung schwer kranker Menschen in Deutschland. Insbesondere in der Nierentransplantation ist der Handlungsdruck enorm. Nur rund ein Viertel aller Patienten auf der Warteliste konnten im Jahr 2024 eine Spenderniere erhalten. Mehr als 250 Menschen starben, als sie auf eine Spenderniere warteten.

Hauptziel der Gesetzesänderung ist es, die sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspende erstmals gesetzlich festzulegen. Künftig können Nieren auch dann gespendet werden, wenn spendenbereite Angehörige medizinisch nicht zueinander passen. Mit strukturellen Verbesserungen bei der postmortalen Organ- und Gewebespende beschleunigen wir die Prüfung potenzieller Spendenfälle massiv. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Organspende freiwillig bleibt und bekämpfen den kommerziellen Organhandel. Mit der Novelle bringen wir das Transplantationsgesetz auf den Stand der Zeit."
 

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