
Wir setzen den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte aus. Ein richtiger Schritt, denn wer nur temporären Schutzstatus hat, kann keine dauerhaften Ansprüche ableiten. Die Grenze unserer Aufnahmekapazität ist erreicht: bei der Unterbringung, wie bei der Integration. Alexander Hoffmann bringt’s auf den Punkt: Die Aussetzung ist folgerichtig – wir brauchen Ordnung statt Überforderung!
Ob „Palestine“-Shirt oder ein Kapuzenpulli mit Hassbotschaft gegen unsere Polizei – Linke und Grüne testen gezielt die Grenzen des Sag- und Tragbaren. Wir sagen klar: Der Bundestag ist kein Laufsteg für Provokateure, sondern das Herz unserer Demokratie. Die Würde des Hauses verteidigen wir – konsequent und mit Haltung.
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Kein Familiennachzug mehr für subsidiär Schutzberechtigte!
Mit dem neuen Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte setzen wir ein klares Signal: Deutschland steuert in der Migrationspolitik um!
Für die CSU im Bundestag ist diese Entscheidung ein notwendiger und verantwortungsvoller Schritt. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten Schutz auf Zeit – nicht auf Dauer. Das unterscheidet sie von Flüchtlingen nach der Genfer Konvention. Wer nur vorübergehend Schutz erhält, kann daraus keinen Anspruch auf dauerhaften Familiennachzug ableiten. Eine andere Regelung würde falsche Anreize setzen und unsere Kommunen weiter überlasten.
Alexander Hoffmann, Vorsitzender der CSU im Bundestag, bringt es auf den Punkt: „Unser Bundesinnenminister Alexander Dobrindt steht wie kein Zweiter für die Migrationswende. Mit dem Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige gehen wir den nächsten Schritt. Jemand, der subsidiären Schutz bei uns bekommt, hat kein dauerhaftes Bleiberecht. Deswegen ist es folgerichtig, dort das Recht auszusetzen, die Familie nachzuholen.“
Für uns ist klar: Humanität braucht Ordnung. Ohne Begrenzung gibt es keine Integration. Mit diesem Gesetz schaffen wir Klarheit, entlasten die Kommunen und setzen ein Zeichen für eine neue Migrationspolitik.
Politisches Theater statt sachlicher Debatte!
Der Bundestag ist nicht nur ein Arbeitsparlament, sondern Symbol unserer parlamentarischen Demokratie. Wer hier spricht, wer hier auftritt, der vertritt nicht nur eine Meinung – sondern die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.
Umso schwerer wiegen die jüngsten Vorkommnisse rund um die Linken-Abgeordnete Cansin Köktürk und die Vorsitzende der Grünen Jugend, Jette Nietzard. Sie eint: Der bewusste Versuch, die Würde des Hauses zu untergraben – mit politischen Botschaften auf Kleidung, gezielter Missachtung der Ordnung und kalkulierter Provokation gegenüber der Parlamentsleitung.
Was sich im Fall von Cansin Köktürk abspielt, hat mit sachlicher Auseinandersetzung nichts zu tun. Ihre wiederholten Auftritte mit politischen Symbolen wie Palästinensertuch oder einem T-Shirt mit der Aufschrift „Palestine“ sind keine Meinungsäußerungen – es sind gezielte Regelbrüche. Die Geschäftsordnung des Bundestages untersagt solche demonstrativen Handlungen im Plenarsaal ausdrücklich – und das aus gutem Grund: Der Bundestag ist kein Ort für Inszenierungen, sondern für Argumente.
Noch dreister agierte jüngst Jette Nietzard, Co-Vorsitzende der Grünen Jugend, die zwar kein Bundestagsmandat hat, sich aber in einem provokanten Post direkt an die Bundestagspräsidentin richtete. In sozialen Netzwerken präsentierte sie sich mit einem Pullover mit Polizistenhass-Parole - „auf dem Weg in den Bundestag“.
Unser Parlamentarischer Geschäftsführer Dr. Reinhard Brandl findet dazu klare Worte: „Wer so auftritt, schürt bewusst Hass, Spaltung und Verachtung gegenüber staatlichen Institutionen. Dass dies im Kontext der Bundestagsarbeit geschieht, ist ein beispielloser Tabubruch. Demokratie lebt vom Streit – aber sie braucht Ordnung, Anstand und Regeln. Wer das nicht anerkennt, hat im Hohen Haus nichts verloren.“
Schnellerer Ausbau von schnellem Internet!
Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes macht der Bundestag einen wichtigen Schritt, um die digitale Infrastruktur in Deutschland deutlich zu verbessern. Für uns als CSU im Bundestag ist klar: Der Zugang zu schnellem Internet ist kein Luxus, sondern Grundvoraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung, Bildung, Sicherheit und gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.
Die Änderung des Gesetzes stellt klar, dass der Ausbau öffentlicher Telekommunikationsnetze bis 2030 im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt – das ist ein starkes Signal an Länder, Kommunen und Unternehmen. Genehmigungsverfahren sollen dadurch beschleunigt, Investitionen erleichtert und Planungen vereinfacht werden. Gleichzeitig setzen wir auf technologieneutrale Rahmenbedingungen, die Innovationen ermöglichen und Wettbewerb fördern. Deutschland braucht Tempo beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau – und dieses Gesetz liefert die Grundlage dafür.
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