Zur erstmaligen Verhängung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht

Zur erstmaligen Verhängung nachträglicher Sicherungsverwahrung bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht in Deutschland durch das Landgericht Regensburg erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Das heutige Urteil des Landgerichts Regensburg war nur möglich, weil das Gesetz seit dem 12. Juli 2008 auch im Jugendstrafrecht für besonders gefährliche Gewalt- und Sexualtäter nachträgliche Sicherungsverwahrung zulässt. Dafür hat sich gerade die CSU-Landesgruppe mit Nachdruck und Erfolg eingesetzt.

Zwar ist für die Beurteilung der Rückfallgefahr bei jungen Tätern aufgrund der häufig noch nicht abgeschlossenen Entwicklung besondere Sorgfalt nötig. Dennoch sind Fälle denkbar, in denen auch bei einem jungen Täter nach Verbüßung seiner Haftstrafe noch von einer erheblichen Gefährlichkeit auszugehen ist. Der Staat hat die Verpflichtung, auch in diesen Fällen die Bevölkerung vor schweren Sexual- und Gewalttätern wirksam zu schützen. Im Regensburger Fall haben alle Gutachter dem Täter zu Ende seiner zehnjährigen Jugendhaftstrafe noch eine erhebliche Gefährlichkeit bescheinigt.

Für die CSU-Landesgruppe ist klar: Der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Wiederholungstätern muss Vorrang haben. Dies setzen wir in unserer parlamentarischen Arbeit konsequent um. Das heutige Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass die gesetzliche Neuregelung wichtig und notwendig war.

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