Wachsende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus macht die Kronzeugenregelung unverzichtbar

Zur Zweiten und Dritten Lesung des Gesetzentwurfs über die Einführung einer allgemeinen Kronzeugenregelung im Deutschen Bundestages erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Mit der Kronzeugenregelung setzen wir ein besonders wichtiges Anliegen unserer Sicherheitspolitik durch. Rot-Grün hat 1999 die Kronzeugenregelung für terroristische Straftaten auslaufen lassen. Dabei hatte sich die Kronzeugenregelung bei der Aufklärung einer Reihe von Terrorakten der RAF bewährt. Deshalb haben wir darauf bestanden, dass eine allgemeine Kronzeugenregelung wieder eingeführt wird.

Gerade vor dem Hintergrund der gewachsenen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus brauchen wir die Kronzeugenregelung. Terrorismus und Organisierte Kriminalität, aber auch Korruption zeichnen sich durch konspirative, abgeschottete Tätergruppen aus. Hinweise aus dem kriminellen Milieu sind in solchen Fällen oft die einzige Möglichkeit, um schwere Straftaten zu verhindern oder aufzuklären und an die Hintermänner heranzukommen.

Die Bürger müssen die Gewissheit haben, dass Straftaten aufgeklärt und die Täter konsequent bestraft werden. Hier kann die Kronzeugenregelung wertvolle Dienste leisten. Mit unserem beharrlichen Einsatz für die Kronzeugenregelung haben wir einen wichtigen Erfolg für die Sicherheit unserer Bürger erreicht.

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