Die Ausbildung in einem Terrorlager gefährdet in höchstem Maße die innere Sicherheit

Zur heutigen Zweiten und Dritten Lesung über das Gesetz zur Bestrafung terroristischer Vorbereitungshandlungen erklärt der rechts- und innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Wer sich in einem Terrorcamp ausbilden lässt, wird künftig bestraft. Das heute beschlossene Gesetz ist allein dem langjährigen Drängen der Union zu verdanken. Bundesjustizministerin Zypries hatte sich lange geweigert, ein Gesetz vorzulegen. Dabei gibt es keinen Zweifel: Immer mehr Personen -auch aus Deutschland- lassen sich in im afghanisch-pakistanischen Grenzraum zu hochgefährlichen Terroristen ausbilden. Dazu gehören auch Mitglieder der so genannten ‚Sauerland-Gruppe‘, die schwerste Terroranschläge in Deutschland geplant hatten.

Das heute beschlossene Gesetz ist ein wichtiger Schritt. Weitere Schritte müssen aber folgen, weil die Bundesjustizministerin nicht bereit war, den Weg zu Ende zu gehen. Zypries hat daran festgehalten, dass der im Terrorlager ausgebildeten Person nachgewiesen werden muss, dass sie einen Anschlag plante. Dieser Nachweis wird in der Praxis schwer zu führen sein. Es kann aber keinen Zweifel geben: Die Ausbildung in einem Terrorlager gefährdet in höchstem Maße die innere Sicherheit und ist schon als solche strafwürdig. Wir werden uns bei anderen politischen Mehrheitsverhältnissen für eine Weiterentwicklung der Strafvorschrift in diesem Sinne einsetzen.

Der islamistische Terrorismus betreibt immer massivere Propaganda und Anwerbung im Internet. Auch hierfür brauchen wir Lösungen, zu denen Zypries nicht bereit war, obwohl im Koalitionsvertrag ein Prüfauftrag vereinbart war. Infolge einer Gesetzesänderung von Rot-Grün aus dem Jahre 2002 steht die Propaganda für eine terroristische Vereinigung heute in Deutschland nicht unter Strafe. Das ist nicht hinnehmbar. Die CSU wird weiter dafür kämpfen, dass sich das ändert.

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