Irreführung der Verbraucher durch Kunst-Käse beenden
Anlässlich der Debatte über den Analogkäse erklärt der agrarpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Klaus Hofbauer:
Wer Käsestangen oder Käsesemmeln kauft, weiß heutzutage nicht, ob es sich um das „Milcherzeugnis“ Naturkäse oder um so genannten Analogkäse handelt. Analogkäse besteht aus Geschmackskonzentrat, Eiweißpulver, Wasser und Pflanzenöl. Als Nicht-Milcherzeugnis darf er sich bisher nach der europäischen Käseverordnung nicht Käse nennen.
Ich fordere daher, dass die europäische Käseverordnung geändert wird und künftig zwischen Analog- und Naturkäse unterscheidet. Die Kennzeichnung sollte auf der Vorderseite des Produkts in mindestens drei Millimeter großer Schrift erfolgen. Damit wird die Irreführung der Verbraucher beendet.
Bevorzugen die Konsumenten den Naturkäse, hilft das den Milchbauern. Die zunehmende Verwendung von Analogkäse führt zu hohen Verlusten beim Milchabsatz, weil für die Herstellung nur Eiweißpulver und kein Butterfett mehr erforderlich ist. Das übrig bleibende Butterfett führt zu einem höheren Angebot an Butter und damit zum Preisverfall.
Analogkäseherstellung darf aber – auch aus rechtlichen Gründen - nicht verdammt werden. Insbesondere ärmere Länder ohne ausreichende Milchproduktion profitieren vom Export des deutschen Analogkäses.
Druckversion