Kabinett beschließt Rentensteigerung

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Rentenanpassung erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag,
Max Straubinger:

Die Rentnerinnen und Rentner können sich über einen erneuten Rentenaufschlag freuen. Selbst unter Berücksichtigung der Preissteigerungsrate und unter Abzug der Krankenkassenkosten, bleibt Ihnen von Juli an ein Plus im Geldbeutel: 2,41 Prozent in den alten und 3,38 Prozent in den neuen Bundesländern: Das ist die höchste Rentenerhöhung seit Jahren.

Die im Konjunkturpaket II vereinbarte Senkung des Krankenkassenbeitrags wirkt sich positiv für die Ruheständler aus. Darüber hinaus entlastet die positive Arbeitsmarktentwicklung seit Beginn der Legislaturperiode die Rentenkassen. Grund dafür ist, dass die Zahl der Beschäftigten im Vergleich zur Rentner-Zahl durch die Politik des Investierens, Sanierens und Reformierens der unionsgeführten Bundesregierung zugenommen hat.

Der höhere Wert ist aber auch Ergebnis gesetzlicher Eingriffe in eine Rentenformel, für die Rot-Grün maßgeblich verantwortlich ist. Der sog. ‚Riester-Faktor‘ dämpft die Rentenanpassung stärker, als dies der Ende 1997 ursprünglich eingeführte ‚Demografische Faktor‘ heute bewirken würde.

Durch Aussetzen des Faktors haben wir erreicht, dass die Rentenentwicklung den Arbeitseinkommen folgt. Unser Handeln ist verantwortbar. Die höhere Rentenanpassung wird ohne Beitragssatzanhebung finanziert. Die langfristigen Beitragssatzziele von 20 Prozent bis 2020 und 22 Prozent bis 2030 werden eingehalten.

Der höhere Aufschlag im Osten ist darauf zurückzuführen, dass das Statistische Bundesamt für die letzten Jahre in den neuen Bundesländern ein höheres Lohnniveau ausweist als im vergangenen Jahr. Nichtsdestotrotz ist es gerechtfertigt, möglichst bald zu einer Vereinheitlichung der Rentenberechnung auf Basis der gesamtdeutschen Lohnentwicklung und zu einer Gleichbehandlung aller gesetzlich Rentenversicherten in Deutschland zu gelangen. Dafür treten wir ein.

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