Schwangeren Frauen helfen - Leben schützen

Anlässlich der Anhörung zur Gruppeninitiative „Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“ erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Die Expertenanhörung am Montag hat deutlich gemacht, dass eine gesetzliche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes dringend notwendig ist, um schwangeren Frauen zu helfen und Leben zu schützen.
 
Die Fachleute bestätigten, dass
  • gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, weil Schwangere, die sich in besonderen Belastungssituationen befinden, welche zum Abbruch einer späten Schwangerschaft führen können, derzeit nicht immer ausreichend beraten werden.
  • wenn festgestellt wird, dass das ungeborene Kind behindert ist, der Arzt unter Hinzuziehung von spezialisierten Fachärzten die Schwangere medizinisch und psychosozial beraten sollte.
  • es wichtig ist, dass Ärzte auch Schwangere medizinisch und psychisch beraten, bei denen – unabhängig von der Gesundheit des Kindes – ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung der Frau (z.B. Depression, verdrängte Schwangerschaft) in Erwägung gezogen wird.
  • der Arzt auf psychosoziale Beratungsmöglichkeiten hinweisen und auf Wunsch auch dorthin vermitteln sollte.
  • die statistische Erfassung der späten Schwangerschaftsabbrüche derzeit sicher nicht stimmt und die Verbesserung der Statistik verfassungsrechtlich geboten ist.
  • der Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes die Anonymität der Frau und ihrer Familie gewährleistet.
  • die Mindestbedenkzeit von drei Tagen wichtig ist, damit die Schwangere nicht im Schockzustand eine Entscheidung trifft.
  • eine gesetzliche Regelung daher unbedingt notwendig und verfassungsrechtlich geboten ist. Untergesetzliche Regelungen allein sind nicht ausreichend und nur zusätzlich zu einer Gesetzesänderung sinnvoll.
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