Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Ermittlung der Kinderregelsätze in der Grundsicherung und der Sozialhilfe
Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Ermittlung der Kinderregelsätze in der Grundsicherung und der Sozialhilfe erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Grundsätzlich ist es das Beste, Menschen in finanziell prekären Verhältnissen in die Lage zu versetzen, die finanzielle Grundlage ihres Le¬bens durch eigene Erwerbstätigkeit zu schaffen. Die unionsgeführte Bundesregierung hat hier in den vergangenen drei Jahren große Erfolge erzielt.
Der heutige Beschluss des Bundessozialgerichts stützt unsere Auffassung: Nicht die Höhe der Regelsätze für Kinder und Jugendliche ist zu kritisieren, sondern das Verfahren zu ihrer Festlegung.
Im Zuge der Beratungen des Konjunkturpakets II hat die Bundesregierung dieses Problem berücksichtigt. Das Bundeskabinett hat daher beschlossen, dass eine dritte Altersklasse für 6- bis 13-Jährige eingeführt wird. Für diese sind 70 Prozent des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen statt bisher 60 Prozent vorgesehen. Das bedeutet für diese Kinder 35 Euro mehr im Monat. Über eine Änderung des Verfahrens zur Festlegung der Regelsätze kann erst nachgedacht werden, wenn die Ergebnisse der nächsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen. Diese kann Basis für die Ermittlungen des finanziellen Bedarfs von Kindern sein.
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