Missbrauchsmöglichkeit nahezu ausgeschlossen
Anlässlich des Beschlusses des Innenausschusses des Deutschen Bundestages über die Einführung eines elektronischen Personalausweises erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB und der zuständige Berichterstatter, Clemens Binninger MdB:
Der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat bietet aufgrund des kontaktlosen Chips für alle elektronischen Funktionen, der Aufnahme des biometrischen Gesichtsbilds sowie auf Wunsch zusätzlich zweier Fingerabdrücke eine Erhöhung der Fälschungssicherheit.
Durch die Aufnahme biometrischer Merkmale wird vor allem die Missbrauchsmöglichkeit nahezu ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist der elektronische Personalausweis durch den aufgenommenen elektronischen Identitätsnachweis, der eine verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen in Online-Anwendungen ermöglicht, richtungsweisend für die Zukunft des Internetgeschäftsverkehrs.
Insoweit wird ein zuverlässiger Nachweis der Identität in E-Government und E-Business erreicht.
Grundsätzlich ist der elektronische Identitätsnachweis für jeden Personalausweis vorgesehen.
Falls diese Funktion nicht gewünscht ist, können die Bürgerinnen und Bürger sie in den Ausweisbehörden sperren lassen.
Die ebenfalls vorgesehene qualifizierte elektronische Signatur als Ersatz der manuellen Unterschrift zur nachweislichen Willensbekundung ist optional. Sie kann nachträglich auf Wunsch der Bürger durch einen entsprechenden Anwender auf dem Ausweis freigeschaltet werden.
Unstreitig ist, dass durch diese Innovationen beim Personalausweis die Sicherheit im Internetverkehr deutlich verbessert wird und dass die Einführung des elektronischen Personalausweises ein technisch-innovativer Durchbruch ist.
Nach den bekanntgewordenen Datenmissbrauchsfällen in den letzten Monaten erhalten die Bürgerinnen und Bürger mit dem neuen E-Personalausweis ein Instrument, das die sichere Verwendung ihrer Daten im Internet gewährleistet.
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