Zum Stand des EuGH-Verfahrens zum deutschen Apothekenrecht

Zum heute veröffentlichten Schlussantrag des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, zur Frage des deutschen Fremdbesitzverbots an Apotheken erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

Das unmissverständlich klare Plädoyer des EuGH-Generalanwalts, Yves Bot, zur Europarechtskonformität des deutschen Fremdbesitzverbots an Apotheken stützt das deutsche Apothekenrecht nachhaltig. Die CSU begrüßt dieses Bekenntnis zur inhabergeführten Apotheke.

Wir tun aus Gründen des Gesundheitsschutzes und der Arzneimittelsicherheit gut daran, auch in Zukunft auf eine qualitätsgestützte Arzneimittelversorgung zu setzen. Niemand bietet hierfür besser Gewähr als unsere Apotheker mit ihrer hohen Beratungskompetenz.

Der heute veröffentlichte Schlussantrag im EuGH-Verfahren ist ein wichtiger Etappensieg für die unabhängigen Apotheken.

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