Vermögenswirksame Leistungen können künftig für Weiterbildungszwecke eingesetzt werden

Anlässlich des im Deutschen Bundestag beschlossenen Fünften Vermögensbildungsgesetzes erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Alexander Dobrindt:

Weiterbildung wird für die Menschen im Berufsleben zunehmend wichtiger. Heutzutage können wir immer weniger davon ausgehen, den einmal erlernten Beruf ein Leben lang auszuüben. Deshalb ist es unser Ziel, die Teilhabe der Menschen an der Weiterbildung zusätzlich zu fördern. Diesem Ziel sind wir mit der gestrigen Verabschiedung der Änderung des Vermögensbildungsgesetzes näher gekommen.

So öffnen wir den Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen. Zukünftig können zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung Mittel aus dem Ansparguthaben vor Ende der Bindungsfrist von sieben Jahren entnommen werden. Dies geschieht prämienunschädlich. Die Chance, auch weiterhin die Prämie auf vermögenswirksame Leistungen vom Staat zu bekommen, bleibt davon unberührt.

Das ist ein neuer Einstieg im Ansparen auf Fort- und Weiterbildungsseminare und damit eine großer Schritt für die Weiterbildung in Deutschland. Unsere Kernbotschaft an die Menschen dabei lautet: Wer bereit ist, sich an seiner Weiterbildung finanziell zu beteiligen, der wird vom Staat stärker gefördert. Damit unterstützen wir Eigenengagement und rüsten die Menschen in unserem Land für die Herausforderungen von morgen.

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